Aktuelle Beteiligungsverfahren
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind vom Regionalverband sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Geschäftsstelle des Regionalverbands zur Einsichtnahme bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen. Neben dem Bekanntmachungstext finden sie im Internet die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie bei den Offenlagen die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen.
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung der auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 52/22 vom 27.12.2022
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 04.01.2023 bis 03.02.2023
Die Erörterung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, erfolgt durch telefonische Beratung (Tel.: 069/2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an die E-Mailadresse beteiligung@region-frankfurt.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das unten stehende Online-Formular) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ranstadt durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
1. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Ranstadt, Ortsteil Ober-Mockstadt im Gebiet „Forsthohläcker“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Ranstadt plant im Ortsteil Ober-Mockstadt den Neubau eines Feuerwehrhauses. Der für den Neubau des Feuerwehrhauses aus feuerwehrfachlicher Sicht am besten geeignete Standort befindet sich im Anschluss an das Bürgerhaus von Ober-Mockstadt nördlich des Sportplatzes.
Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ranstadt als Fläche für die Landwirtschaft (Streuobstwiese /-weide) sowie als Fläche für Gemeinbedarf (soziale und kulturelle Zwecke, Parkplatz) dargestellt. Es wird deshalb die Darstellung des Flächennutzungsplans von Fläche für die Landwirtschaft (Streuobstwiese /-weide) in die folgenden Flächen geändert: Fläche für Gemeinbedarf (soziale und kulturelle Zwecke, Parkplatz), Fläche für Gemeinbedarf (Feuerwehr), Fläche für den überörtlichen Verkehr und die Hauptverkehrszüge (ruhender Verkehr), Grünflächen (Spielplatz, Naturschutzfläche) und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet mit einer Fläche von ca. 1,0 ha befindet sich im Süden des Ortsteils Ober-Mockstadt zwischen der Ortslage (Bürgerhaus) und dem Sportplatz. Im Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Westen Streuobstwiesen und im Süden eine Waldfläche rund um den Sportplatz Ober-Mockstadt an.
Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Ober-Mockstadt Flur 1, Flurstücke 292/2 und 292/3.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Bürgerinfo und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bitte senden Sie ihrer Stellungnahme bis zum 03.02.2023 an das beauftragte Planungsbüro:
Planungsbüro Vollhardt - Am Vogelherd 51 - 35043 Marburg
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Echzell durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Echzell, Ortsteil Bingenheim im Gebiet „Blofelder Weg“durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Anlass und Ziel der Änderung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll im Plangebiet ein neuer Standort für einen Feuerwehrstützpunkt bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Es wurde aus feuerwehrfachlichen und stadtgestalterischen Gründen der südwestlich des Friedhofs gelegene Standort am „Blofelder Weg“ festgelegt. Daher soll nun die im wirksamen Flächen-nutzungsplan der Gemeinde Echzell als Grünland mit der Aufsignatur Streuobst dargestellte Fläche in Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und Grünfläche, Zweckbestimmung „Parkfläche“ geändert werden.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet mit einer Fläche von ca. 0,4 ha befindet sich süd-westlich des Friedhofs des Ortsteils Bingenheim und nördlich des Blofelder Wegs (Zuwegung zum Steinbruch). Das Gebiet grenzt unmittelbar an den Ortsrand Bingenheims an und ist von einer kleinen Parkanlage, Streuobstwiesen und Kleingärten im Norden, Osten und Süden eingerahmt.
Der Geltungsbereich umfasst die Gemarkung Bingenheim, Flur 1, Flurstücke Nr. 707/1 teilw.,709, 710 und 711/1 teilw.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Bürgerinfo und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bitte senden Sie ihrer Stellungnahme bis zum 03.02.2023 an das beauftragte Planungsbüro:
Planungsbüro Fischer Partnergesellschaft mbB - Im Nordpark 1 - 35435 Wettenberg
2. Änderung für die Stadt Rüsselsheim am Main
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Rüsselsheim am Main, Stadtteil Bauschheim
Gebiet: "Eselswiese"
Anlass und Ziel der Änderung
In der Stadt Rüsselsheim am Main ist im östlichen Bereich des Stadtteils Bauschheim eine Baulandentwicklung im Bereich „Eselswiese“ geplant.
Durch einen städtebaulichen Wettbewerb wurde die Planung konkretisiert und ein Rahmenplan entwickelt, der einen von den Darstellungen im RPS/RegFNP 2010 abweichenden Zuschnitt der einzelnen Bauflächen im Entwicklungsgebiet vorsieht. Die ursprünglich geplante Sonderbaufläche entfällt zu Gunsten von Grünflächen, Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, gemischten Bauflächen sowie einer Fläche für den Gemeinbedarf für den Bau einer Schule. Ferner wird zum Erhalt, Schutz und Pflege der gesetzlich geschützten Sanddüne eine „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ in den RPS/RegFNP 2010 aufgenommen. Ein entsprechender Bebauungsplan (Nr. 147 „Eselswiese“) befindet sich im Parallelverfahren.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus 10 Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 25,4 ha. Sie liegen alle innerhalb des Entwicklungsgebietes „Eselswiese“ im Osten des Stadtteils Bauschheim.
Der Bereich grenzt im Nordosten an die L 3482. Von Südosten bis Süden grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie ökologisch bedeutsame Flächennutzungen an. Im Westen grenzt er an vorhandene Wohnbebauung und im Nordwesten an die Brunnenstraße (L 3040).
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidda durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Nidda, Ortsteil Ober-Schmitten im Gebiet „Medizinisches Zentrum“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Anlass und Ziel der Änderung
Ziel der Planung ist die Sicherstellung der städtebaulichen Ordnung und die Entwicklung einer gemischten Baufläche. Geplant ist ein Nutzungsmix aus Gewerbe, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Ernährung, Energie, Mobilität und Tourismus. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nidda als „Grünfläche“ und „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt und soll zukünftig als „Gemischte Baufläche“ dargestellt werden.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet mit einer Fläche von ca. 2,0 ha befindet sich am westlichen Ortsausgang des Stadtteils Ober-Schmitten und südlich der Bundesstraße 455. Es stellt einen Lückenschluss zwischen einer bisher gewerblich genutzten Fläche (Papierfabrik) im Außenbereich und der Ortslage Ober-Schmittens dar. Das Gebiet grenzt im Süden unmittelbar an den Fluss Nidda. Auf der anderen Flussseite befindet sich ein Sportplatz, im Osten und Nord-Osten des Gebiets liegen Wohngebiete, im Norden eine Steuobstwiese und im Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 107/2 teilweise, 107/3 und 261 in der Flur 4, Gemarkung Unter-Schmitten sowie die Flurstücke 204/1 teilweise, 491/3 teilweise, 491/5 teilweise (Weg) (Nidda), 209/1, 209/2, 460 teilweise (Weg), 500, in der Flur 1, Gemarkung Ober-Schmitten.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Bürgerinfo und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bitte senden Sie ihrer Stellungnahme bis zum 03.02.2023 an das beauftragte Planungsbüro:
o.vollhardt@vollhardt-plan.de
Planungsbüro Vollhardt - Am Vogelherd 51 - 35043 Marburg
4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidda durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Nidda, Ortsteil Bad Salzhausen (Gemarkung Nidda) im Gebiet „Die Kurstraße“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Anlass und Ziel der Änderung
Das Areal des „Haus am Landgrafenteich“ soll, nach Abbruch der Bestandsimmoblie, einer Wohnnutzung inklusive Pflege- und Betreuungsangeboten zugeführt werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Nidda als „Sonderbaufläche“ dargestellt, ein kleiner Teilbereich als Fläche „Erholungswald und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft“. Zukünftig soll eine „Wohnbaufläche, geplant“ dargestellt werden.
Aufgrund der sich im Siedlungsbestand ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten (Umnutzung/Innenentwicklung bereits bebauter Flächen) ergeben sich keine Standortalternativen für das Planvorhaben.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet mit einer Fläche von ca. 2,75 ha befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils Bad Salzhausen, jedoch bereits innerhalb der Gemarkung der Kernstadt Nidda. Das Grundstück beherbergt derzeit das zu sozialen Zwecken genutzte „Haus am Landgrafenteich“. Im Nord-Osten, Osten, Süd-Osten und Süden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Norden und Süd-Westen kleinere Waldflächen, im Westen der Kurpark mit dem Landgrafenteich und im Nord-Westen eine Tennisanlage. Das Gelände ist durch die Roland-Krug-Straße und die Kurstraße an das überörtliche Straßennetz angeschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Nidda, Flur 3, Nr. 20, 106/2 und 106/4.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Bürgerinfo und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Bitte senden Sie ihrer Stellungnahme bis zum 03.02.2023 an das beauftragte Planungsbüro:
blfp planungs gmbh - Straßheimer Str. 7 - 61169 Friedberg
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 04. Januar 2023 bis einschließlich 03. Februar 2023
Aufgrund der momentanen Covid-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Zusätzlich werden gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG die genannten Entwürfe und Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags 9:00 Uhr - 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr - 13:00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Wir bitten für die Einsichtnahme um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541. Die zum Zeitpunkt des Besuchs allgemein geltenden Corona-Schutzvorschriften und deren Umsetzung durch den Regionalverband sind zu beachten. In diesem Zusammenhang kann es kurzfristig auch zu Änderungen der o.g. Öffnungszeiten kommen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über die unten stehenden Online-Formulare) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain gerichtet werden. Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Wir bitten darum, Anlagen im pdf-Format zu übersenden.
1. Änderung für die Stadt Steinbach (Taunus)
1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Steinbach (Taunus)
Gebiet A: Gewerbegebiet im Gründchen/Am Bahnhof
Gebiet B: Westlich der Königsteiner Straße
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Steinbach plant die 1. Erweiterung des Gewerbegebiets „Im Gründchen/Am Bahnhof“. Dafür ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Grünfläche - Wohnungsferne Gärten“ und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ zu ändern (Gebiet A, Fläche 1, ca. 1,1 ha). Im Bereich des in Entwicklung befindlichen und zum Teil bereits bebauten 1. und 2. Bauabschnittes des Gewerbegebietes wird die Darstellung in „Gewerbliche Baufläche, Bestand“ geändert (Gebiet A, Fläche 2, ca. 5,8 ha). Im Gebiet B erfolgt als Flächenausgleich für Fläche 1 eine Rückwidmung von „Wohnbaufläche, geplant“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“ (ca. 1,1 ha).
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus zwei Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 8 ha. Gebiet A (ca. 6,9 ha) liegt im nordöstlichen Teil von Steinbach und wird im Norden begrenzt durch Gärten und landwirtschaftliche Flächen, im Osten und Westen durch landwirtschaftliche Flächen und im Süden durch die Bahnstraße.
Gebiet B (ca. 1,1 ha) liegt am nordwestlichen Ortsrand von Steinbach und wird im Norden begrenzt von einem landwirtschaftlichen Betrieb, im Osten von Wohnbebauung an der Königsteiner Straße und im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Beteiligungszeitraum vom 04.01.2023 bis zum 03.02.2023
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan „Gewerbegebiet Im Gründchen/Am Bahnhof“ 1. Erweiterung - Entwurf (Juni 2022)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (November 2020) mit Ergänzung zum Regenrückhaltebecken (Mai 2022)
- Verkehrsuntersuchung (Oktober 2020)
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Anhang
- Entwicklungskarte 24, Blatt 37
- Entwicklungskarte 24, Blatt 38
- Legende
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain zum Planvorhaben
- umweltrelevante Stellungnahme von Hessenwasser
- umweltrelevante Stellungnahme vom Hochtaunuskreis
- umweltrelevante Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Gas)
2. Änderung für die Gemeinde Schöneck
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Schöneck, Ortsteil Kilianstädten
Gebiet A: "Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II"
Gebiet B: "Südlicher Ortsrand"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Schöneck beabsichtigt die Ansiedlung eines Rechenzentrums im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten. Der Großteil der notwendigen Fläche ist bereits im RPS/RegFNP 2010 als „Gewerbliche Baufläche, geplant“ dargestellt. Durch die Modulbauweise der Rechenzentren wird jedoch mehr Fläche benötigt, weshalb eine Erweiterung des geplanten Gewerbegebietes nach Norden und Osten vorgesehen ist. Für den erforderlichen Flächenausgleich wird zudem am südlichen Ortsrand Wohnbaufläche zurückgewidmet.
Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Verfahren (Parallelverfahren; Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“).
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet A liegt im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten und umfasst eine Fläche von ca. 4,8 ha. Nördlich und östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, nördlich verläuft zudem die Regionalparkroute „Hohe Straße“. Südlich wird der Änderungsbereich durch die geplante gewerbliche Baufläche begrenzt, die ebenfalls für die Errichtung des Rechenzentrums benötigt wird. Westlich begrenzt die Landstraße L 3009 den Änderungsbereich.
Das Änderungsgebiet B liegt am südlichen Ortsrand von Kilianstädten. Die Flächen 1 und 2 werden im Norden von vorhandener Wohnbebauung begrenzt, nach Westen, Süden und Osten schließt freie Landschaft an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Beteiligungszeitraum vom 04.01.2023 bis zum 03.02.2023
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“ der Gemeinde Schöneck (Juni 2022, ergänzt September 2022)
- Schallimmissionsprognose für vier Windkraftanlagen (April 2021)
- Schattenwurfprognose für vier Windkraftanlagen (April 2021)
- Eiswurfgutachten (April 2021)
- Verkehrstechnische Untersuchung (November 2021)
- Hydrogeologisches Gutachten (Januar 2022)
- Fachbeitrag Wasserwirtschaftliche Belange (April 2022)
- Landschaftsplan zum Bebauungsplan (Juni 2022, ergänzt September 2022)
- Artenschutzgutachten (September 2015)
- Artenschutzgutachten (Januar 2020)
- Artenschutzgutachten (Mai 2021)
- Fachbeitrag für die vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung des Feldhamsters (Februar 2022)
- FFH-Verträglichkeitsprüfung (Januar 2022)
- Fachbeitrag Schutzgut Boden (Dezember 2021)
- Externe Kompensationsmaßnahmen (April 2022)
- Feldhamsterkartierung (April 2022)
- Landschaftsplanerisches Gutachten für die Gemeinde Schöneck (März 2006)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
Umweltbezogene Stellungnahmen
- Stellungnahme von HessenMobil Gelnhausen
- Stellungnahme der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, hessenArchäologie
- Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen