Breitbandausbau
Ein modernes und schnelles Glasfasernetz für alle Haushalte und Gewerbestandorte (FTTH/B) ist Grundlage und Voraussetzung für die digitale Transformation und zukünftige technische Entwicklungen. Leider kommen nicht alle Standorte für einen marktwirtschaftlichen Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen in Frage. Damit diese dennoch flächendeckend mit Glasfaser ausgebaut werden können, gibt es verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus gibt es Fördermittel für die Erstellung von Studien sowie für Beratungsleistungen zur strategischen Planung, Vorbereitung und Umsetzungsbegleitung von kommunalen Breitbandprojekten zur Gigabit-Versorgung.
Im Folgenden haben wir Ihnen Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten im Bereich Breitbandausbau zusammengestellt.
Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0
Fördermittelquelle
Bundesmittel (BMDS)
Was wird gefördert?
In der dritten Änderungsfassung vom 31.03.2026 (Gigabit-RL 2.0) fördert das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze sowie die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die fachliche Begleitung entsprechender Projekte.
Gefördert werden Infrastrukturprojekte mit zwei wählbaren Fördermodellen:
- Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 und 6.2 der Förderrichtlinie).
- Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie).
Dazu gehören:
- die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder
- die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen. Die privatwirtschaftliche Mitverlegung von Leerrohren für privatwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen ist im Rahmen des geförderten Ausbaus zulässig.
- die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel).
Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten:
- in denen entweder kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird,
- oder bei denen nicht zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden.
Nicht förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten,
- in denen bereits zwei Netze vorhanden sind, die jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen oder voraussichtlich zur Verfügung stellen werden
- die mit mindestens einem Kabelnetz mit mindestens dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mindestens einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mindestens auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt.
Im Projektgebiet sind allen förderfähigen Adressen bzw. Endnutzern Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen (Zielbandbreite) zu gewährleisten. Das entsprechende Gigabitnetz muss für Point-to-Point-Lösungen ausgelegt sein.
Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für die fachliche Begleitung:
- Aufbereitung und Vorbereitung der Datengrundlagen / Geoinformation
- Beratung bei der Durchführung des Branchendialogs
- Unterstützung bei Baukontrollen und Abnahmen
- Juristische/technische Beratung
Die veröffentlichten Musterleistungsbilder sind als Mindestvoraussetzung für die einschlägigen Leistungen zu beachten.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Schritt 1: Vorbereitung
Vor der Antragstellung ist ein „kommunaler Branchendialog“ mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen durchzuführen.
Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist für eine Förderung obligatorisch. Dieses kann über die Onlineplattform www.projekttraeger-breitband.de initialisiert werden. Die Gebietskarte wird entsprechend auf dem Portal bereitgestellt. Meldungen der beteiligten Unternehmen über die Einreichung von Kartenmaterial und über die Erschließungsabsichten erfolgen direkt auf dem Onlineportal. Das jeweilige Telekommunikationsunternehmen muss seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau stützen. Das Verfahren läuft mindestens acht Wochen. Dieser Schritt ist mit Inkrafttreten der überarbeiteten Förderrichtlinie zum 31. März 2023 vor der Antragstellung durchzuführen.
Schritt 2: Antragstellung
Zur Antragstellung stellt die Onlineplattform den antragstellenden Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine Webkarte mit förderfähigen Adressen in ihrem Gebiet gemäß des angegebenen Regionalschlüssels zur Verfügung. Die Kommune kann mit Antragstellung auch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.
Schritt 3: Zuwendungsbescheid über die vorläufige Höhe
Die Kommune erhält einen Bescheid mit einer vorläufigen Förderhöhe.
Schritt 4: Auswahlverfahren
Zur Feststellung der Förderwürdigkeit der angemeldeten Gebiete prüft die Bewilligungsbehörde alle eingereichten Anträge anhand folgender Kriterien:
- „Nachholbedarf“: Hoher Anteil von unterversorgten Adressen (mit weniger als 30 Mbit/s im Download)
- „Synergienutzung“: Verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau
- „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“: Einwohnerdichte
- „Interkommunale Zusammenarbeit“: Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.
Schritt 5: Zuwendungsbescheid über die abschließende Höhe
Mit den Vergabeunterlagen sind Versicherungen wie z. B. die Eigenerklärungen einzureichen. Die Bewilligungsbehörde hält in einem Bescheid die Förderhöhe entsprechend des im Auswahlverfahren ermittelten Marktpreises fest.
Schritt 6: Bauphase und Auszahlungen
Ausgezahlt wird nach dem von der Kommune eingereichten Mittelanforderungsformular. Die Bewilligungsbehörde kann Probemessungen durchführen.
Schritt 7: Verwendungsnachweis
Die Kommune erhält die Informationen zum Verwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Die Informationen zum Verwendungsnachweis gibt die Kommune an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt nach erfolgreicher Prüfung des Sachberichts und des zahlenmäßigen Nachweises durch die Bewilligungsbehörde.
Anträge werden am Ende dieses Aufrufes (Stichtag 15.09.2026) entsprechend ihrer Punktzahl gereiht und im Rahmen der jeweiligen Landesobergrenze bewilligt. Sofern zwei oder mehr Anträge die gleiche Punktzahl erreichen, erfolgt die Reihung dieser Anträge untereinander
anhand der Einwohnerdichte mit Vorrang für das Projekt mit der geringeren Einwohnerdichte der jeweils betreffenden Gebietskörperschaften.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger ist die Gebietskörperschaft, in der das Ausbaugebiet liegt. Dazu zählen insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände, andere kommunale Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.
Gebietskörperschaften, die bereits eine Bewilligung für eine Beratungsförderung erhalten haben, können zur Unterstützung von Baukontrollen bzw. technischen Begleitungen unter bestimmten Bedingungen erneut Beratungsleistungen beantragen (siehe Ausschreibungstext).
Förderhöhe/-quote
Beratungsleistungen
- Gebietskörperschaften: bis zu 50.000 Euro
- Kreisfreie Großstädte mit mehr als 100 Einwohnerinnen/Einwohnern: bis zu 200.000 Euro
- Landkreise und kreisfreie Städte: bis zu 200.000 Euro
- Förderquote: 100 %
Infrastrukturprojekte
- bis zu 40 Mio. Euro pro Maßnahme
- Förderquote: 50 %, 60 % und 70 % – je nach Steuerkraftmesszahl der betroffenen Region
Antragstellung
Anträge für die Förderung von Beratungsleistungen sind ab dem 1. April 2026 über die Online-Plattform des Projektträgers möglich.
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
Auf der Webseite des Projektträgers steht eine Übersicht über laufende und abgeschlossene Verfahren zur Verfügung. Im Breitbandatlas des Bundes werden zudem bisherige Fördervorhaben angezeigt.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind der Richtlinie »Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland« – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, 3. Änderung vom 31.03.2026 zu entnehmen.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Projektträgers sowie auf der Webseite des Bundesministeriums.
Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 – Lückenschluss-Programm
Fördermittelquelle
Bundesmittel (BMDS)
Was wird gefördert?
Für förderfähige Gebiete, die im Rahmen eines geplanten, laufenden oder abgeschlossenen Ausbaus nicht erschlossen werden bzw. wurden und aufgrund ihrer geringen Größe auch zukünftig nicht erschlossen würden (Lückenschluss-Gebiete), kann ein Antrag im Lückenschluss-Programm des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) innerhalb der Gigabitförderung 2.0 gestellt werden.
Mit dem Lückenschlussprogramm ist eine Zuwendung nach beiden von der Gigabitrichtlinie 2.0 vorgesehenen Fördermodellen für Infrastrukturmaßnahmen möglich:
- Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell dient der Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen (Nr. 3.1 der Förderrichtlinie).
- Im Betreibermodell werden Ausgaben des Antragstellers für die Errichtung passiver Infrastruktur zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze abzüglich des Barwertes der Pachteinnahmen gefördert (Nr. 3.2 der Förderrichtlinie).
Näheres zur Förderung sowie die weiteren Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie (Nr. 3.1 und Nr. 3.2 in Verbindung mit Nr. 9) zu entnehmen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Eine Antragstellung gemäß des Lückenschlussprogramms schließt eine Antragstellung im Rahmen des Infrastrukturaufrufs der regulären Gigabitförderung aus und umgekehrt. Je Gemeinde kann im Rahmen der Aufrufe 2026 daher entweder ein Antrag im Lückenschlussprogramm oder ein Antrag im regulären Infrastrukturaufruf gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt ist die Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt. Dazu zählen insbesondere Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder. Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw. eine unterzeichnete Kooperationserklärung (zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes) nachgewiesen werden.
Je Gemeinde kann maximal ein Projekt im Lückenschlussprogramm pro Jahr beantragt werden. Großstädte mit mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben die Möglichkeit, im Lückenschlussprogramm zwei Anträge pro Jahr zu stellen.
Ein Antrag im Lückenschlussprogramm darf höchstens 250 förderfähige Adressen umfassen. Dies gilt auch dann, wenn das Lückenschlussgebiet mehrere angrenzende Gemeinden umfasst.
Förderhöhe/-quote
Die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zum Ausbau des Lückenschlussgebietes dürfen 600.000 Euro pro Projekt nicht überschreiten. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 10.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Antragstellung
Mit der Antragstellung für das Lückenschlussprogramm gilt der Branchendialog als durchgeführt. Abweichend von Nummer 5.5 der Förderrichtlinie kann ein Antrag auf Förderung des Lückenschlusses unmittelbar nach dem Branchendialog gestellt werden. Das Markterkundungsverfahren, welches in Abweichung zu Nummer 5.6 der Richtlinie mit einer Dauer von 30 Tagen durchgeführt wird, kann nach Antragstellung durchgeführt werden. In diesem Fall ist es im Anschluss an die Antragstellung unverzüglich und beschränkt auf das Lückenschlussgebiet durchzuführen.
Das Breitbandausbauprojekt darf im zu fördernden Lückenschlussgebiet noch nicht begonnen worden sein. Maßnahmenbeginn einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung ist der Abschluss eines Vertrags des Zuwendungsempfängers mit dem Netzbetreiber. Maßnahmenbeginn einer Betreibermodellförderung ist der Abschluss eines Vertrags mit dem Bauunternehmen oder der Beginn der Baumaßnahme im Falle der Eigenvornahme durch den Zuwendungsempfänger.
Anträge zur Förderung von Infrastrukturprojekten zum Gigabitausbau können vom 24. Juli 2026, 10:00 Uhr, bis zum 15. September 2026 gemäß Nr. 3.1 und Nr. 3.2 in Verbindung mit Nr. 9 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gestellt werden.
Hinweis: Es erfolgt eine Zuteilung nach Eingang, d. h. nach dem sogenannten Windhundprinzip. Demnach behält der Bund sich eine frühere Schließung des Aufrufes für den Fall vor, dass die bereitstehenden Mittel für den Förderaufruf in Höhe von 40 Mio. Euro durch positive Bewilligungsbescheide vollständig vergeben wurden.
Die Antragstellung erfolgt über die Onlineplattform der Bewilligungsbehörde www.projektträger-breitband.de. Zur Nutzung der Onlineplattform ist eine Registrierung notwendig.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind der Förderrichtlinie (Nr. 3.1 und Nr. 3.2 in Verbindung mit Nr. 9) und dem Aufruf zur Antragseinreichung des BMDS zu entnehmen. Informationsunterlagen können der Webseite zur Gigabitförderung entnommen werden.
Inhaltliche Unterstützung und Beratung bietet der Projektträger aconium GmbH unter der E-Mail-Adresse projekttraeger@aconium.eu und der Telefonnummer 030 233 249 777.
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fördermittelquelle
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Was wird gefördert?
Für Kommunen und kommunale Unternehmen bietet die KfW die folgenden Kreditprogramme für den Breitbandausbau an:
- IKK – Investitionskredit Kommunen (Kredit Nr. 208): Mit dem Darlehen der Basisförderung unterstützt die KfW Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur, einschließlich in die digitale Infrastruktur.
- Investitionskredit Digitale Infrastruktur (Kredit Nr. 206, 239): Mit dem Darlehen der Spezialförderung unterstützt die KfW den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland – mit Anschluss direkt in die Wohnung (Fibre to the Home/FTTH) oder ins Haus (Fibre to the Building/FTTB).
- Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (Kredit Nr. 854): Im Verbund mit einer weiteren Bank unterstützt die KfW den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland. Der Konsortialkredit ist insbesondere für größere und komplexere Vorhaben konzipiert, die durch (kommunale) Unternehmen und Projektgesellschaften durchgeführt werden.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Die KfW fördert mit den verschiedenen Darlehen die folgenden Zielgruppen:
- IKK – Investitionskredit Kommunen (Kredite Nr. 208): kommunale Gebietskörperschaften wie auch deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
- Investitionskredit Digitale Infrastruktur (Kredit Nr. 206, 239): Kommunale Unternehmen wie auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Antragsteller und Unternehmen der Privatwirtschaft
- Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (Kredit Nr. 854): Kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften und Unternehmen der Privatwirtschaft aus dem In- und Ausland
Förderhöhe/-quote
- IKK – Investitionskredit Kommunen (Kredit Nr. 208): Gefördert werden Projekte bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller.
- Investitionskredit Digitale Infrastruktur (Kredit Nr. 206, 239): Die Standardvariante des Kredits (Produkt-Nr. 206) kann zu 100 % als Summe oder Teilbeträge bis zu einer Kredithöhe von 50 Mio. Euro pro Vorhaben ausgezahlt werden. Die Individualvariante (Produkt-Nr. 239) vereinbart die KfW zu individuellen Konditionen mit dem Kreditnehmer ab einer Kreditsumme in Höhe von 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Konsortialkredit Digitale Infrastruktur (Kredit Nr. 854): Das Kreditvolumen und die Kreditkonditionen werden individuell verhandelt. Die KfW übernimmt im Bankenkonsortium aber nur einen Risikoanteil in Höhe von maximal 30 Mio. Euro.
Antragstellung
Den Antrag für den IKK – Investitionskredit Kommunen stellen Kommunen direkt bei der KfW. Hierfür erstellt die Kommune über diese Web-Anwendung das Antragsdokument und verschickt dieses per E-Mail an kommune@kfw.de oder alternativ per Post an die KfW-Niederlassung Berlin, 10865 Berlin.
Die Investitions- und Konsortialkredite Digitale Infrastruktur müssen dagegen über die Finanzierungspartner, die Geschäftsbanken und Sparkassen, beantragt werden. Ausgenommen hiervon sind kommunale Gebietskörperschaften, die den Antrag direkt bei der KfW stellen.
Weitere Informationen/
Kontakt
Diese Webseite der KfW bietet einen Überblick über die genannten Kreditprogramme und informiert im Detail unter den verlinkten Programmseiten zu den Kreditkonditionen und der Antragstellung.
Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau Hessen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMD)
Was wird gefördert?
Breitband-Projekte in Kommunen und Landkreisen in sogenannten „weißen und grauen Flecken“ (verfügbare Anschlussgeschwindigkeit < 100 Mbit/s im Download). Ziel ist insbesondere die Migration von FTTC-Infrastruktur auf FTTB oder FTTH. Eine Zuwendung ist möglich für:
- Betreibermodelle
- Wirtschaftlichkeitslückenmodelle
Es können Vorhaben kofinanziert werden, die auf Basis der Bundesrichtlinie zum Breitband-Ausbau in der jeweils geltenden Fassung (aktuell: Gigabit-Richtlinie 2.0) gefördert werden.
Es werden zudem Maßnahmen zur Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten und zur Versorgung von Neubaugebieten sowie die Mitverlegung von Leerrohren bei Nicht-Breitbauvorhaben gefördert.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften. Ebenso privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitband-Versorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Ein Markterkundungsverfahren zur Abfrage der privatwirtschaftlichen Ausbaubemühungen ist obligatorisch. Die Förderung muss zu einer „wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung“ führen (Steigerung der Download- und Upload-Geschwindigkeit um 100% oder mehr).
Bei Mitverlegungen ist die Bedarfsgerechtigkeit darzulegen. Bei Neubaugebieten ist stets von einer Bedarfsgerechtigkeit auszugehen.
Förderhöhe/-quote
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einzelfall und kann bis zu 90 % der gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.
Im Falle der möglichen Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln mit Landesmitteln kann diese Förderung bis zu 100 % des notwendigen Kofinanzierungsbetrages umfassen.
Bei der Mitverlegung von Leerrohren gilt die Bagatellgrenze von 25.000 Euro im Einzelfall für zuwendungsfähige Ausgaben. Die Förderung für Mitverlegungen kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
In der News-Übersicht des hessischen Breitbandbüros finden sich Newsbeiträge zu bewilligten und umgesetzten Projekten.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Herr Stefan Nett als Ansprechpartner zur Verfügung (0611 774-4044, stefan.nett@wibank.de).
Förderung regionalen Breitband-Beratungsstellen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMD)
Was wird gefördert?
Gefördert werden regionale Breitband-Beratungsstellen, die Informations- und Beratungsleistungen für Breitband-Ausbauvorhaben in Hessen erbringen.
Diese Beratungsstellen sollen hessische Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Vorbereitung und Umsetzung von Breitbandvorhaben sowie bei der Nutzung des Informations- und Planungssystems GigaMaP-Hessen unterstützen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie geeignete, regional verankerte Verbände, Institutionen oder Organisationen, wie zum Beispiel Wirtschaftsfördergesellschaften oder Industrie- und Handelskammern.
Förderhöhe/-quote
Zuwendungsfähig sind Personal- einschließlich Arbeitsplatzkosten bis zur Entgeltgruppe E 14 des TvÖD des Landes Hessen; ihre Höhe bestimmt sich nach der Personalkostentabelle für die Kostenberechnungen in der Verwaltung in der jeweils gültigen Fassung. Reisekosten sind nach den Regelungen des Hessischen Reisekostengesetzes zuwendungsfähig.
Antragstellung
Antragstellung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beziehungsweise über deren Kundenportal.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
Breitbandförderung - Studien, Konzepte und Beratungsleistungen
Fördermittelquelle
Landesmittel (HMD)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitband-Ausbaumaßnahmen dienen.
- Strategien, Studien und Konzepte, die dem Ausbau zukünftiger digitaler Infrastruktur dienen, sowie Glasfasernetz-Planungen.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Für den Fördergegenstand a) sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften antragsberechtigt. Zudem sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften antragsberechtigt, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100%) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten.
Für den Fördergegenstand b) sind Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften antragsberechtigt.
Förderhöhe/-quote
Bis zu 50 % der Planungs- und Konzeptkosten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beziehungsweise über deren Kundenportal.
Weitere Informationen/
Kontakt
Alle wesentlichen Informationen sind in der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landes Hessen zusammengefasst.
Bei der WIBank steht Ihnen Frau Cecilia Fernandez Klüber als Ansprechpartnerin zur Verfügung (0611 774-7289, cecilia.fernandez-klueber@wibank.de).
Breitband-Infrastrukturfonds der EU - Connecting Europe Broadband Fund (CEBF)
Fördermittelquelle
Europäische Union
Was wird gefördert?
Kleinere Infrastrukturmaßnahmen für den Breitband-Ausbau in grauen und weißen Flecken in Vorstädten und ländlichen Gebieten, in denen bislang keinerlei hochleistungsfähige Internetverbindung besteht.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Public-Private-Partnerships im Breitband-Ausbau, die in sogenannte „Greenfield“-Projekte im unterversorgten Raum investieren möchten.
Förderhöhe/-quote
Zinsgünstige Darlehen bis maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben.
Antragstellung
Vertiefende Informationen zur Antragstellung und Verwaltung des CEBF sind der folgenden Website zu entnehmen: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/connecting-europe-broadband-fund
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
Eine Liste der bewilligten Investitionen des Breitband-Infrastrukturfonds findet sich online. Ebenso bietet dieser englischsprachige Beitrag der Europäischen Kommission einen Überblick über die CEBF-Förderung in der EU.
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen finden sich auf dieser englischsprachigen Webseite der Europäischen Investitionsbank.
Zinsgünstige Darlehen durch die Europäische Investitionsbank mit InvestEU-Garantie der EU
Fördermittelquelle
Europäische Union
Was wird gefördert?
Größere Infrastrukturmaßnahmen für den Breitband-Ausbau im Rahmen des EIB-Förderinstrumentes „Projektdarlehen für Einzelvorhaben“. Die Kredite werden nur für Großvorhaben ab einem Investitionsvolumen in Höhe von 25 Mio. Euro gewährt. Die Projekte müssen in mindestens einen der Förderbereiche der EIB fallen. Über den Förderbereich Digitale Wirtschaft unterstützt die EIB den Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur. Zusätzlich kann der InvestEU-Fonds als Garantie für das EIB-Darlehen und weitere Darlehen von Geschäftsbanken eingesetzt werden. Hierfür steht eine EU-Haushaltsgarantie in Höhe von 26,2 Mrd. Euro zur Risikoabsicherung zur Verfügung.
Zielgruppe/
Voraussetzungen
Die EIB bietet Darlehen für den öffentlichen Sektor und für den privaten Sektor bzw. Public-Private-Partnerships an.
Förderhöhe/-quote
Zinsgünstiges Darlehen, das bis zu 50 % der Gesamtkosten abdecken kann. In der Regel decken die EIB-Kredite nur ein Drittel der Gesamtkosten ab. Die Förderbank bietet günstige Zinsen und niedrige Tilgungsraten an, die in meisten Fällen unter den Darlehenskonditionen der Geschäftsbanken liegen. Für jedes Vorhaben werden die Darlehensmodalitäten festgelegt.
Antragstellung
Die Antragstellung beginnt mit einem Beratungsgespräch der EIB, das über dieses Kontaktformular der Europäischen Investitionsbank angefragt werden kann.
Datenbank mit bereits erfolgreichen Projekten
Eine Liste der durch InvestEU geförderten Projekte aus dem Jahr 2024 ist über diese Webseite der Europäischen Investitionsbank abrufbar. Ende September 2024 hat die EIB bekanntgegeben, dass sie ein durch InvestEU abgesichertes Darlehen in Höhe von 350 Mio. Euro zum Breitbandausbau in Deutschland vergibt.
Weitere Informationen/
Kontakt
Weitere Informationen zum EIB-Darlehen sind auf der Internetseite der Europäischen Investitionsbank abrufbar. Zusätzlich informiert diese Webseite der Europäischen Kommission zum Garantieinstrument des InvestEU-Fonds.