Aktuelle Beteiligungsverfahren zum gültigen RegFNP 2010
Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung von Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über die Veröffentlichung von Änderungen im Internet im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr.22/26 vom 25.05.2026
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 02.06.2026 bis 03.07.2026
Während des Beteiligungszeitraums wird ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung, die allgemeinen Zeile und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden.
Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular, sowie bei Bedarf postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.
8. Änderung für die Stadt Neu-Anspach
8. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Anspach
Gebiet: "Wenzenholz, 1. Bauabschnitt"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Neu-Anspach beabsichtigt die Entwicklung eines Gewerbegebiets auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Gewerbegebiet ist der erste Bauabschnitt einer geplanten Siedlungserweiterung aus Wohnen und Gewerbe. Der Beschluss zur Entwicklung des Gesamtgebiets ist auf Grundlage des Stadtentwicklungskonzeptes „Perspektiven 2040“ gefasst worden. Der Standort wurde zu einer der primären Entwicklungsflächen erklärt, da dort die einzige sinnvolle Möglichkeit für die Stadt Neu-Anspach besteht, weitere Gewerbeflächen auszuweisen.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 7,4 ha befindet sich östlich der Ortslage von Neu-Anspach, südlich der Heisterbachstraße nach Wehrheim auf einem Hanggelände. Das Usa-Tal befindet sich im Norden und Westen des Geländes, der Heisterbach verläuft nordöstlich in einer ökologisch hochwertigen Aue. Die Bebauung am Stabelsteiner Weg befindet sich in einer Entfernung von ca. 200 m südwestlich.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Beteiligung der Öffentlichkeit
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungszeitraum vom 02.06.2026 bis 03.07.2026
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier die Entwürfe der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das unten stehende Onlineformular, sowie bei Bedarf postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main. Des Weiteren besteht nach telefonischer Terminanameldung, die Möglichkeit eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift vorzubringen.
2. Änderung für die Stadt Schmitten
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Schmitten, Ortsteil Dorfweil
Gebiet: "Feuerwehrgerätehaus Schmitten-Nord"
Anlass und Ziel der Änderung
Durch die beabsichtigte Zusammenlegung der freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile Hunoldstal, Brombach und Schmitten zu einer Feuerwehr „Schmitten-Nord“ ist der Neubau eines gemeinsamen Gerätehauses im Außenbereich erforderlich. Der geeignetste Standort wurde 2022 in einem Bedarfs- und Entwicklungsplan unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hilfsfristen ermittelt. Ein entsprechender Bebauungsplan der Gemeinde Schmitten („FFW-Nord“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu ändern in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Das Plangebiet befindet sich nördlich von Dorfweil, westlich der L3025 und der Talaue der Weil. Die Baufläche ist derzeit teils Grünland, teils eine sich zu Grünland entwickelnde Ackerbrache.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan „FFW-Nord“ – Vorentwurf (April 2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Mai 2024)
- Erläuterungsbericht - Anbindung des geplanten Feuerwehrgerätehauses »Schmitten Nord« an die Landesstraße L 3025 (Dezember 2024)
- Landesplanerische Anfrage (März 2023)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben: Konfliktanalyse Fläche für den Gemeinbedarf
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Entwicklungskarte 24:
- Einzelstellungnahmen:
- umweltbezogene Stellungnahme des Forstamtes Königstein
- umweltbezogene Stellungnahme von HessenMobil
- umweltbezogene Stellungnahme des Kreisausschusses des Hochtaunuskreis - Fachbereich Ländlicher Raum
- umweltbezogene Stellungnahme des Kreisbauernverbandes Hochtaunus e.V.
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
3. Änderung für die Stadt Maintal
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Maintal, Stadtteil Dörnigheim
Gebiet: "Ehemaliges Real-Gelände"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Maintal plant das ca. 3,5 ha große Areal des ehemaligen Real-Marktes am Ortseingang Dörnigheim neu zu entwickeln. Im nördlichen Teil (ca. 1,9 ha) ist ein urbanes Quartier mit Mischnutzung aus Wohnen, Nahversorgung, Gastronomie und Kindertagesstätte vorgesehen. Der südliche Teil (ca. 1,6 ha) soll als Wohngebiet ausgewiesen werden.
Damit der Bebauungsplan „Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
„Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel, Zweckbestimmung: Nahrungs-und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Wasch- und Putzmittel, Haushaltswaren, Bekleidung und Schuhe“, Bestand (ca. 3,5 ha) in „Gemischte Baufläche, geplant“ (Teilfläche 1: ca. 1,9 ha) und „Wohnbaufläche, geplant“ (Teilfläche 2: ca. 1,6 ha).
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet (ca. 3,5 ha) wird im Norden durch die Kennedystraße, im Osten durch die Kesselstädter Straße, im Süden durch die Wingertsstraße und im Westen durch den Alten Kesselstädter Weg begrenzt. Die umliegende Nutzung ist im Süden und Westen durch Wohnbebauung geprägt. Nördlich des Planungsgebietes liegen gewerbliche Nutzungsformen. Östlich schließt sich eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Diese wird durch die Kesselstädter Straße abgegrenzt.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Weitergehende Informationen:
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung von nahversorgungsrelevantem Einzelhandel in Maintal, ehem. real-Gelände
Es liegen des Weiteren folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan „Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“ mit Umweltbericht - Entwurf (Juli 2025)
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung (mit Ergänzugen September 2025)
- Umweltbericht
- Grünordnungsplan
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Vorentwurf (September 2024)
- Verkehrsuntersuchung (November 2024, aktualisiert Juni 2025)
- Schallimmissionsschutz Gutachten (Juni 2025)
- Baugrunderkundung und Gründungsberatung sowie orientierende abfalltechnische Deklarationsanalyse (Oktober 2024)
- Nachhaltiges Regenwasserkonzept (Juni 2025)
- Klimagutachten (Juni 2025)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Entwicklungskarte 24:
- Einzelstellungnahmen:
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Wasser, Gas bzw. sonstige Produkte)
3. Änderung für die Stadt Mörfelden-Waldorf
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Mörfelden
Gebiet: "Gewerbeerweiterung am Oberwaldberg"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Kommune plant das bestehende Gewerbegebiet im Stadtteil Mörfelden zu erweitern, die Grünverbindung zur freien Landschaft auszubauen sowie einen neuen Ortsrand zu gestalten. Das Hotel an der B 486 wird in die Bauflächen einbezogen und gesichert. Dafür werden die bisherigen Planaussagen „Wald, Bestand“, „Wald, Zuwachs“ und „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ zu „Gewerblicher Baufläche, geplant“ mit insgesamt 9,3 ha geändert. Im Gegenzug werden zur Gebietsgliederung und -abgrenzung „Grünfläche Parkanlage“ mit 2,1 ha und „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ mit 0,9 ha neu dargestellt.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich besteht aus 4 Teilflächen mit insgesamt ca. 12,3 ha am östlichen Rand des Gewerbegebietes Mörfelden-Ost.
Im Norden wird er begrenzt durch den Regionalparkweg und im Osten durch den Weg „An der Schnepfenschneise“ und Wald. Im Süden verläuft die B 486 und im Westen grenzt er an bestehende sowie geplante Gewerbeflächen an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan Nr. 54 „Gewerbegebiet Mörfelden-Ost, Am Oberwaldberg“ mit Umweltbericht - Vorentwurf (Juli 2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Juli 2025)
- FFH-Vorprüfung (März 2023)
- Klimagutachten (Mai 2025)
- Verkehrsuntersuchung (Juni 2025)
- Verkehrsuntersuchung Gesamtbetrachtung (Juli 2025)
- Schalltechnische Untersuchung (Juni 2025)
- Machbarkeitsstudie Entwässerung und Wasserversorgung (Juni 2025)
- Abfall- und umwelttechnischer Untersuchungsbericht (April 2022)
- Dokumentation und Bewertung zur generellen Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (Dezember 2024)
- Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Mörfelden-Walldorf (März 2000)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- Einzelstellungnahmen:
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen