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Beteiligung zum neuen RegFNP

         
Beteiligung zum neuen RegFNP

Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) wird derzeit gemeinsam mit dem Regionalplan Südhessen (RPS) vollständig neu aufgestellt. Ziel ist es, die Entwicklung des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main für die kommenden zehn Jahre zukunftsfähig, nachhaltig und abgestimmt zu gestalten.
Der neue RPS/RegFNP wird gemeinsam vom Regierungspräsidium Darmstadt und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain auf Grundlage verschiedener Plankonzepte, Fachgutachten und gefasster Beschlüsse, erarbeitet.
Die Neuaufstellung ist ein aufwändiger Prozess, der sich über mehrere Jahre erstreckt. Dabei gilt es, zahlreiche – teils auch widersprüchliche – Interessen miteinander in Einklang zu bringen, etwa in den Bereichen Wohnen, Verkehr, Naturschutz, Hochwasserschutz oder Frischluftversorgung.

Am 2. Juli 2025 hat die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain dem Entwurf des neuen Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans zugestimmt. Am 4. Juli 2025 folgte die Zustimmung durch die Regionalversammlung Südhessen.

In der Zeit vom 29. September bis 28. November 2025 fand die Frühzeitige Beteiligung zum neuen RegFNP statt (s. Downloads). Aufgrund der gleichzeitigen Offenlage mit dem neuen Regionalplan Südhessen verlängerte sich die Abgabefrist der Stellungnahmen auf den 15. Dezember 2025.

Aktuell werden die im ersten Beteiligungsschritt eingegangenen Stellungnahmen bearbeitet. Zum weiteren Ablauf des Verfahrens haben wir Ihnen die Informationen unter „Was geschieht mit den Stellungnahmen“ zusammengestellt.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Plans gilt weiterhin der derzeit gültige Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 aus dem Jahr 2011.

Was geschieht mit den Stellungnahmen?

Die Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Dabei sind verschiedene Verfahrensschritte vorgesehen. Rot gekennzeichnet sind die erforderlichen Beschlüsse durch die Verbandkammer des Regionalverbandes und die Regionalversammlung Südhessen, blau gekennzeichnet die gesetzlichen Beteiligungsschritte und grün gekennzeichnet der erforderliche Genehmigungs- und Bekanntmachungsschritt. 

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden vom Regionalverband FrankfurtRheinMain und vom Regierungspräsidium Darmstadt sorgfältig ausgewertet. Auf dieser Grundlage erarbeiten beide Verwaltungen Vorschläge, wie mit den vorgebrachten Anregungen und Einwänden weiter umgegangen wird. Diese Vorschläge werden der Verbandskammer des Regionalverbands sowie der Regionalversammlung Südhessen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird der Planentwurf entsprechend überarbeitet.
Im nächsten Entwurf, der im Rahmen der öffentlichen Auslegung veröffentlicht wird, kann das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen entnommen werden. 

   
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