Aktuelle Beteiligungsverfahren
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind vom Regionalverband sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Geschäftsstelle des Regionalverbands zur Einsichtnahme bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen. Neben dem Bekanntmachungstext finden sie im Internet die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie bei den Offenlagen die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen.
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 23.03.2021 bis 30.04.2021
Auf Grund der momentanen COVID-19-Pandemie erfolgt die Unterrichtung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, durch telefonische Beratung (Tel.: 069/2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das unten stehende Online-Formular) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main gerichtet werden. Wir bitten darum, Anlagen im pdf-Format zu übersenden.
2. Änderung für die Gemeinde Mainhausen
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Mainhausen, Ortsteil Zellhausen
Gebiet: "Recyclingzentrum ehemalige Sandgrube und Ostring 30/Fa. Höfling"
Anlass und Ziel der Änderung
Im Bereich der ehemaligen Sandgrube südlich des Ortsteils Zellhausen an der Babenhäuser Straße (L 3065) betreibt ein Recycling-Unternehmen schon seit einigen Jahren ein Recyclingzentrum mit Sieb- und Brecheranlagen zum Recycling von Bauschutt, Einrichtungen zur Annahme und Aufbereitung von Grünschnitt und Holz etc. Nun soll der Firmenteil, der sich noch im Gewerbegebiet Ostring befindet, ebenfalls auf die Fläche der ehemalige Sandgrube verlagert werden.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus zwei Teilgebieten (Gebiete A, mit zwei Flächen, und Gebiet B) und hat eine Gesamtfläche von ca. 8,3 ha.
Das Plangebiet A mit den Teilflächen 1 und 2, der Bereich der ehemaligen Sandgrube, liegt in der Gemeinde Mainhausen südlich der bebauten Ortslage des Ortsteils Zellhausen und unmittelbar angrenzend an die im Nordosten verlaufende Bundesautobahn A3. Im Nordwesten verläuft die Babenhäuser Straße (L 3065). Im Südosten und Süden schließen sich Waldflächen an.
Das Plangebiet B, der derzeitige Hauptsitz der Recyclingfirma, liegt in der östlichen Ortslage von Zellhausen, im Gewerbegebiet „Ostring“. Im Westen verläuft der Ostring und im Norden die Bensbruchstraße. Im Westen grenzt die Fläche an die im RegFNP dargestellte gemischte Baufläche an und im Süden an die gewerbliche Baufläche.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
2. Änderung für die Stadt Hanau
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Hanau, Stadtteil Großauheim
Gebiet: "Bautz-Gelände"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Hanau plant auf dem brach liegenden Gelände der ehemaligen Firma Bautz im Westen des Stadtteils Großauheim direkt am Main ein attraktives und identiätsstiftendes Wohnquartier zu entwickeln. Im westlichen Bereich des Quartiers soll in einer gemischten Baufläche auch Einzelhandel zur Versorgung des Gebietes, nicht störendes Gewerbe und, in einem denkmalgeschützen Gebäude der Firma Bautz, eine Kindertagesstätte untergebracht werden.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 13,6 ha.
Das Änderungsgebiet liegt in Hanau im Westen des Stadtteils Großauheim, direkt am Main.
Im Nordosten grenzt es an eine bestehende gemischte Baufläche an, im Südosten des Gebietes verläuft die Bahnstrecke nach Babenhausen / Darmstadt, im Süden schließt sich die Grünfläche des Mainufers an, im Westen die Straße Kautengewann und im Norden die Lise-Meitner-Straße, an der sich gewerbliche Bauten und daran die Gleise der Hafenbahn anschließen.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
4. Änderung für die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
4. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Stadtteil Ober-Eschbach
Gebiet: "Umfeld der Kläranlage Ober-Eschbach"
Anlass und Ziel der Änderung
Für die Erweiterung der Kläranlage Ober-Eschbach wird eine nördlich angrenzende, bisher als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ dargestellte Fläche in „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtung zur Abwasserbeseitigung, geplant“ geändert. Der in diesem Bereich liegende Wertstoffhof soll auf eine westlich angrenzende, bisher als „Gewerbliche Baufläche, geplant“ dargestellte Fläche verlagert werden, die dafür in „Einrichtung zur Abfallentsorgung, geplant“ geändert wird. Im Bereich des südlich davon vorhandenen Regenüberlaufbeckens wird die Darstellung an die tatsächliche Nutzung (Bestand der Kläranlage) angepasst.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet (ca. 2,1 ha) liegt östlich der Ortslage Ober-Eschbach. Es wird im Norden vom Massenheimer Weg, im Osten durch die Umgehungsstraße „Ostring“, im Süden durch das Gelände der Kläranlage und im Westen durch einen landwirtschaftlichen Weg und ein gewerblich genutztes Grundstück begrenzt.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Öffentliche Auslegung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 23.03.2021 bis 30.04.2021
Aufgrund der momentanen Covid-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Zusätzlich werden gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG die genannten Entwürfe und Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main öffentlich ausgelegt. Um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der aktuellen Covid-19-Pandemie sicherstellen zu können, ist für die Einsichtnahme eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541. Innerhalb des Dienstgebäudes besteht Maskenpflicht und die Abstandsregelungen sind einzuhalten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über die unten stehenden Online-Formulare) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main gerichtet werden. Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.
Wir bitten darum, Anhänge zu elektronischen Stellungnahmen im pdf-Format zu übersenden.
3. Änderung für die Gemeinde Liederbach am Taunus
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Liederbach am Taunus, Ortsteil Oberliederbach
Gebiet A: "Westlich Sindlinger Weg"
Gebiet B: "Nördlich Weingärten"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Liederbach beabsichtigt, im Gebiet A auf bisher geplanter „Gewerblicher Baufläche“ ein urbanes Gebiet („Gemischter Baufläche“) zu entwickeln, um neben gewerblicher Nutzung auch die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen. Im Gebiet B ist es mehrheitlicher politischer Wille, die bisher dargestellte „Wohnbaufläche, geplant“ „Nördlich Weingärten“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“ zurückzuwidmen, da eine Realisierung aufgrund von 2 Bürgerbegehren nicht möglich war.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus 2 Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 5 ha. Gebiet A (ca. 2,5 ha) liegt am südlichen Ortsrand von Oberliederbach südlich der Bahnlinie und westlich des Sindlinger Weges. Im Norden schließt nördlich der Bahnlinie Wohnbebauung an, im Osten gewerbliche und Gemeinbedarfsnutzung und im Süden und Westen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Gebiet B (ca. 2,5 ha) liegt am nördlichen Ortsrand von Oberliederbach und wird im Norden und Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt, im Süden durch die Straße und Wohnbebauung „In den Weingärten“ und im Westen durch Wohnbebauung und die Sodener Straße.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan-Vorentwurf "Westlich Sindlinger Weg" der Gemeinde Liederbach am Taunus (11/2020)
- Schätze der Region, Bedeutsame Landschaften in FrankfurtRheinMain, Regionalverband FrankfurtRheinMain, (07/2020)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Entwicklungskarte 24
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität)
5. Änderung für die Stadt Karben
5. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Karben, Stadtteil Petterweil
Gebiet: "Nördlich der Fuchslöcher"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Karben möchte im Osten des Stadtteils Petterweil ein neues Wohnbaugebiet entwickeln. Die Fläche ist zum Teil bereits im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) als „Wohnbaufläche, geplant“, zum Teil noch als „Fläche für die Landbewirtschaftung“ und „Vorranggebiet Landwirtschaft“ dargestellt. Um das ursprünglich nur südlich der Sauerbornstraße geplante Gebiet sinnvoll erschließen zu können, wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 235 „Nördlich der Fuchslöcher“ nach Abstimmung mit HessenMobil beschlossen, den Teilbereich nördlich der Sauerbornstraße hinzuzunehmen und beide Bereiche mit einem Kreisverkehr zu erschließen. Der im nördlichen Teilbereich gelegene Reiterhof wird seinen Betrieb auf eine Fläche, nordöstlich angrenzend an das Plangebiet, verlagern.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich besteht aus insgesamt 4 Teilflächen (A,B,C,D) mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 10,3 ha. Bebaut werden jedoch nur die Flächen A und C mit einer Flächengröße von zusammen 4,8 ha. Die Flächen B und D dienen als Rücknahmeflächen gemäß der Flächenausgleichsrichtlinie des Regionalverbandes.
Die Flächen A, B und C befinden sich am östlichen Rand des Ortsteils Petterweil, nördlich und südlich der Sauerbornstraße (K 9). Die Fläche D liegt im Ortsteil Okarben.
Gebiet A-C: In Norden, Osten und Süden wird der Bereich von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Vorrang Landwirtschaft) umschlossen. Im Westen grenzt ein bereits bestehendes Wohngebiet an.
Gebiet D: Im Norden befindet sich eine kleine Fläche Vorrang Landwirtschaft, östlich verläuft die Schienentrasse der S 6 sowie der Regionalbahn, südlich schließt eine größere „Gewerbliche Baufläche, geplant“ an und im Westen wird die Fläche von der B 3 begrenzt.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 235 der Stadt Karben "Nördlich der Fuchslöcher"
- Ziele, Rahmenbedingungen und Inhalte des Bebauungsplanes (Planstand 05/2020)
- Planzeichnung - Zwischenstand Nordteil (Planstand 10/2020)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan der Stadt Karben "Nördlich der Fuchslöcher" (11/2020)
- Biotop-/ Nutzungstypen zum Bebauungsplan der Stadt Karben "Nördlich der Fuchslöcher" (05/2020)
- Verkehrstechnische Untersuchung "Entwicklung eines Wohngebietes im Bereich Nördlich der Fuchslöcher" in Karben Petterweil (04/2020)
- Magnetische Prospektion - Bericht 1939/2019 (10/2019)
- Landschaftsplan der Stadt Karben (1996)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain - Konfliktanalyse zum Planvorhaben "Nördlich der Fuchslöcher"
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigung der geplanten Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdung der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Mögliche Beeinträchtigungen potenzieller Habitate, insbesondere für den Feldhamster und Offenland-Vogelarten - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigung des Bodens sowie Versiegelung und Verlust von wertvollem Ackerland mit hoher Produktionsfunktion - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers, der öffentl. Wasser- und, Löschwasserversorgung, eines Heilquellenschutzbezirkes (Schutzzone I des Oberhessischen Heilquellenschutzbezirkes) - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen klimawirksamer Flächen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzung durch hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes - Kultur und Sachgüter
Mögliche Beeinträchtigungen von Bodendenkmälern