Bau-Turbo: Erste Erfahrungen positiv, aber kein Allheilmittel
Wie kann in der Metropolregion FrankfurtRheinMain und in ganz Deutschland schnell zusätzlicher Wohnraum entstehen? Hier setzt der Bau-Turbo an, der im Oktober 2025 als Teil des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung in Kraft trat. Die Anwendung ist bis Ende 20230 befristet. Sprich: mit dem neuen Paragraf 246e des Baugesetzbuches können Kommunen in einem Zeitraum von 5 Jahren von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, um vereinfacht und beschleunigt neuen Wohnraum zu schaffen.
Welche Spielräume der Bau-Turbo ermöglicht und wie erste Praxiserfahrungen aussehen, das war Thema der kürzlichen Infoveranstaltung „RegFNP-Werkstatt“. Antje Koşan, Abteilungsleiterin Planung im Regionalverband, begrüßte mehr als 90 Fachleute von Verbandskommunen, Planungsbüros, Bauaufsichtsbehörden und des Regionalverbandes zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Haus der Region.
Über die Eckpunkte des neuen Gesetzes sowie den jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ (Baugesetzbuch-Upgrade) informierte einer der „geistigen“ Väter des Bauturbos – Ministerialdirigent Dr. Jörg Wagner vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Hier einige Aspekte zum Bau-Turbo:
- Mit dem Bau-Turbo lassen sich im Innenbereich zum Beispiel Nachverdichtungen, Aufstockungen sowie die Umnutzung von Gewerbe- oder Büroflächen zu Wohnungen vereinfacht umsetzen.
- Mit dem Bau-Turbo können Festsetzungen älterer Bebauungspläne teils großzügiger ausgelegt werden.
- Ortsnahe Außenbereichsflächen können einbezogen werden, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit bestehender Bebauung stehen. Große, neue Siedlungen auf der „grünen Wiese“ gehören aber nicht dazu.
- Der Bau-Turbo stärkt die Planungshoheit der Städte und Gemeinden. Diese entscheiden per Beschluss, ob der Bau-Turbo grundsätzlich angewendet wird und im Einzelfall, für welches Gebiet bzw. Projekt die vereinfachten Regeln angewendet werden können.
- Spielraum besteht für Kommunen beim Thema Öffentlichkeitbeteiligung, diese ist im Rahmen des Bau-Turbos eine Kann-Vorschrift. Bei kleineren, unkritischen Projekten kann darauf verzichtet werden – die Kommune entscheidet selbst.
- Beschleunigung durch die Drei-Monats-Frist: Innerhalb dieser Zeit sollen Kommunen die Anträge prüfen, sich mit der Baugenehmigungsbehörde abstimmen, über die Anwendung des Bauturbos entscheiden, die höhere Verwaltungsbehörde einbinden, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen und das Projektpaket auf den Weg bringen.
Wie der Bau-Turbo in Frankfurt erfolgreich in der Praxis angewendet wird, schilderte Andrea Bogdanic, Teamleiterin „Städtebaulichen Planungen“ im Stadtplanungsamt Frankfurt. Hintergrund: Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt hat Anfang März 2026 einen positiven Grundsatzbeschluss zum Bau-Turbo gefasst. In Frankfurt wird mittlerweile im Zuge verpflichtender Bauberatungen in jedem Einzelfall geprüft, ob die Bau-Turbo-Vorschriften angewendet werden können oder nicht. Und bei einer neu installierten Bauturbo-Konferenz werden regelmäßig mögliche Fälle zwischen den zuständigen Ämtern besprochen.
„Bisher haben wir 22 Fälle überprüft. 40 Prozent davon wurden im Rahmen des Bau-Turbos auf den Weg gebracht. Mit einem einzigen Projekt konnten 900 Wohneinheiten genehmigt werden. Wir sehen den Bau-Turbo als Chance“, sagte Andrea Bogdanic im Haus der Region.
„Ich bin beeindruckt, wie konstruktiv Frankfurt mit dem Bau-Turbo umgeht. Zugleich ist er kein Allheilmittel für Fachkräftemangel, Überlastung und fehlende Digitalisierung. Und für viele Kommunen ist es eine verkürzte dreimonatige Genehmigung kaum zu stemmen. Darüber haben wir im Wohnungsbau weiter schwierigen Rahmenbedingungen – belastete kommunale Kassen ebenso wie hohe Zinsen und Baukosten“, sagte Claudia Jäger, Verbandsdirektorin des Regionalverbandes. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain wird den Erfahrungsaustauch zu diesem Thema weiterführen.