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Fußläufige Erreichbarkeit

  

Nahmobilität und fußläufige Erreichbarkeit sind Voraussetzung für lebendige Orte und der Kern innerörtlicher Mobilität. Der Regionalverband unterstützt kommunale Prozesse zur Förderung der Nahmobilität. Ein Beispiel ist das preisgekrönte Projekt „verträgliche Mobilität“ in der Gemeinde Sulzbach. Darüber hinaus bietet der Verband den Kommunen Analysen zu fußläufigen Erreichbarkeiten an. Ein zentrales Handlungsfeld zur Verbesserung der Nahmobilität ist die integrierte Gestaltung von Hauptverkehrsstraßen. Diese behandelt alle Verkehrsteilnehmer, Nutzer des öffentlichen Raumes und Anlieger ebenbürtig. Der Regionalverband ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität (AGNH) beim hessischen
Verkehrsministerium. Ihr Ziel ist die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs bei gleichzeitiger Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr bei alltäglichen Wegen.


Nahmobilität


Der Begriff Nahmobilität bedeutet, dass die Menschen ihren täglichen Bedürfnisse in der Nähe, also mit kurzen Wegen, nachkommen können. Grundsätzlich eignen sich besonders die Wege bis zu zwei Kilometer für das Zufußgehen oder Radfahren. Voraussetzung für Nahmobilität sind sogenannte funktional gemischte Quartiere. Sie erlauben, sich im Alltag zu versorgen und bieten gewöhnlich Angebote für Fußgänger und Radfahrer.
Der öffentliche Raum soll so gestaltet sein, dass alle Menschen gleichermaßen diesen nutzen können. Darüber hinaus soll er dazu einladen, dass sich die Bürger dort gerne aufhalten und im besten Falle miteinander kommunizieren. Lebendige Siedlungsräume und gute Bedingungen für Nahmobilität sind also eng miteinander verbunden.


Der Regionalverband bietet zur Stärkung der Nahmobilität und insbesondere zur Förderung des oft vernachlässigten Fußverkehrs folgende Leistungen an:

  • Begleitung von Nahmobilitäts- und Fußverkehrskonzepten
  • Moderation von Beteiligungs- und Planungsprozessen
  • Erreichbarkeitsanalysen für Fußgänger, zum Beispiel zu folgenden Fragen:
  • Wie lang ist der Fußweg zum nächstgelegenen Lebensmittelgeschäft, Arzt, Bürgerzentrum, Sportplatz?
  • Wie viele Einwohner können eine Einrichtung innerhalb einer bestimmten Gehzeit erreichen?
  • Welche Auswirkungen haben die Einrichtung oder Schließung von Standorten?
  • Wo sind Lücken oder Barrieren im Fußwegenetz?
  • Wie gut sind Quartiere für die fußläufige Versorgung geeignet?

Die Ergebnisse können beispielsweise in Nahmobilitäts- und kommunale Entwicklungskonzepte einfließen und bei der Beurteilung von Flächenpotenzialen zur Innenentwicklung helfen.