Aktuelle Beteiligungsverfahren zum gültigen RegFNP 2010
Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 24.03.2026 bis 30.04.2026
Während des Beteiligungszeitraums wird ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung, die allgemeinen Zeile und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden.
Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular), sowie bei Bedarf postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.
3. Änderung für die Gemeinde Weilrod
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Weilrod, Ortsteil Hasselbach
Gebiet: "Freiflächen-Photovoltaikanlage Weilrod-Hasselbach"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Weilrod beabsichtigt über ein Betreibermodell die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) nördlich der Ortslage von Hasselbach auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Nutzungsdauer ist zunächst auf 40 Jahre ausgelegt. Der Standort ist vollumfänglich förderfähig gemäß EEG. Ein entsprechender Bebauungsplan („Freiflächen-Solaranlage Hasselbach“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Fläche für Landbewirtschaftung“ sowie „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Photovoltaik, geplant“ sowie für eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen in „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung ist rund 12,6 ha groß und befindet sich in einem nach Südwesten, Süden und Südosten exponierten Hangbereich im Norden von Hasselbach. Der Bereich grenzt im Westen an die Landesstraße L 3337 an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Beteiligung der Öffentlichkeit
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungszeitraum vom 24.03.2026 bis 30.04.2026
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier die Entwürfe der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ranstadt
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ranstadt, Ortsteil Ober-Mockstadt,
Gebiet: „PV-Anlage Ober-Mockstadt an der B 275“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
Anlass und Ziel der Änderung
Im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Ranstadt möchte die Gemeinde im Ortsteil Ober-Mockstadt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen Investor ermöglichen. Ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2010 wurde bereits erfolgreich durchgeführt.
Damit der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
"Flächen für die Landwirtschaft" (ca. 7,9 ha) in "Sonderbaufläche Photovoltaik, geplant" (ca. 7,9 ha).
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 7,9 ha. Das Plangebiet besteht bis auf den mittigen Weg aus Ackerflächen. Das Plangebiet wird im Norden von der Bundesstraße 275 begrenzt. Im Westen und Osten befinden sich bis zu den Ortslagen intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Bereich im Süden zum Wald hin wird ebenfalls landwirtschaftlich, aber extensiver genutzt und ist teilweise mit Gehölzen und Streuobst überstellt.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplans „PV-Anlage Ober-Mockstadt an der B 275“ (November 2025)
- Umweltvorprüfung (April 2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (November 2025)
- Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung
- CEF-Maßnahme (November 2025)
- Vorhaben- und Erschließungsplan (Oktober 2025)
- Vorhabenbeschreibung (Oktober 2025)
- Detailplanungen (Oktober 2025)
- Abfluss- und Bodenschutzgutachten (März 2025)
- Blendgutachten (Februar 2025)
- Einzelstellungnahmen:
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Wasser)
2. Änderung für die Stadt Eppstein
2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Eppstein, Stadtteil Niederjosbach
Gebiet: „Campingplatz Niederjosbach“
Anlass und Ziel der Änderung
Zur planungsrechtlichen Sicherung des bestehenden Campingplatzes In Eppstein Niederjosbach und um Umbauten und Ergänzungen auf der bereits bestehenden Campingplatzfläche zu ermöglichen, ist es erforderlich, umliegende Flächen der bereits dargestellten „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil – Campingplatz“ mit in diese Darstellung einzubeziehen.
Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Verfahren (Parallelverfahren; B-Plan N 101 „Campingplatz Niederjosbach“), welcher für den Bereich der gesamten Campingplatzfläche aufgestellt wird. Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan zu ändern und an die entstandene Realnutzung anzupassen.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich beinhaltet zwei Flächen (insgesamt ca. 1,9 ha) und liegt südöstlich der Ortslage Eppstein-Niederjosbach an der L3026.
Die Abgrenzung ergibt sich im Wesentlichen aus den Bereichen, die im Bebauungsplan N 101 „Campingplatz Niederjosbach“ der Stadt Eppstein als „Sondergebiet, das der Erholung dient - Campingplatz“ festgesetzt sind und über die im RPS/RegFNP 2010 dargestellte „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Campingplatz“ hinausgeht.
Fläche 1 rundet die bestehende Sonderbaufläche im Westen und Süden ab. Im Süden wird diese durch die Bezirksstraße L 3026 begrenzt und beinhaltet die Parkplatzfläche und den Bereich der Verwaltungs- und Wohngebäude.
Die Fläche 2 liegt im östlichen Teil des Campingplatzes und wird im Osten von Waldfläche begrenzt.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan N 101 „Campingplatz Niederjosbach" mit Umweltbericht - Vorentwurf (Mai 2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Dezember 2024)
- FFH-Vorprüfung (Oktober 2025)
- Einzelstellungnahmen:
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Anhang
- Entwicklungskarte 24
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
4. Änderung für die Gemeinde Wölfersheim
4. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Wölfersheim, Ortsteil Wohnbach
Gebiet: "Solarpark Wohnbach"
Anlass und Ziel der Änderung
Im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Wölfersheim möchte die Gemeinde im Ortsteil Wohnbach die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch einen Investor ermöglichen. Die Anlage soll neben den Photovoltaikmodulen auch einen Batteriespeicher umfassen. Die Anlage befindet sich zum Teil in einem nach § 35 BauGB zur Errichtung von Photovoltaikanlagen privilegierten Bereich entlang der Bundesautobahn 45 (A 45). Der andere Teil der Fläche liegt außerhalb dieses Bereichs, weswegen hierfür ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden muss. Ein Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen 2010 wurde bereits erfolgreich durchgeführt.
Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
"Wald, Zuwachs" (ca. 20,3 ha) überlagert mit "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" in "Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil - Photovoltaik, geplant" (ca. 20,3 ha).
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 20,3 ha. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Mittig verläuft in Nord-Süd-Richtung ein landwirtschaftlicher Weg. Nördlich des Änderungsbereiches verläuft die A 45. Das Plangebiet ist hierbei von der Autobahn durch eine Böschung getrennt. Westlich und östlich ist das Plangebiet von Waldflächen eingeschlossen. Südlich des Geltungsbereiches befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan "Solarpark Wohnbach" – Entwurf mit Umweltbericht (September 2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Oktober 2025)
- Alternativenprüfung (Januar 2025)
- Einzelstellungnahmen:
- umweltbezogene Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes
- umweltbezogene Stellungnahme des Forstamtes Nidda
- umweltbezogene Stellungnahme von HessenMobil
- gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzvereinigungen im Wetteraukreis
- umweltbezogene Stellungnahme der GasLINE GmbH
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
- umweltbezogene Stellungnahme des Wetteraukreises
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel
Mögliche Beeinträchtigungen oberflächennaher Rohstoffvorkommen durch die geplanten Nutzungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Wasser, Gas bzw. sonstige Produkte)
6. Änderung für die Stadt Niddatal
6. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt
Gebiet: "Hilfeleistungszentrum mit Bauhof"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Niddatal plant die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrstützpunkts für die Stadtteile Assenheim und Ilbenstadt, inklusive Rettungswache und städtischem Bauhof. Die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser erfüllen nicht mehr die Anforderungen und müssen ersetzt werden. Der neue Standort ist nahe beider Stadtteile vorgesehen und wurde vor allem unter der Voraussetzung der Einhaltung der festgelegten Hilfsfrist (bis max. 10 Minuten) geprüft. Ziel ist die zuverlässige Versorgung sowie die Sicherstellung aller Einsätze nach geltenden Standards.
Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet liegt nordöstlich des Stadtteils Ilbenstadt und umfasst eine Größe von ca. 1,3 ha. Es soll an die bestehende Kreuzung der Landesstraßen L 3187 und L 3351 angebunden werden. Die Änderungsfläche grenzt im Norden an die Landstraße 3187. Die östlich und westlich gelegenen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Gebiet an Ackerflächen und den Umflutungsgraben der Nidda an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan l 16 „Hilfeleistungszentrum mit Bauhof“ – Vorentwurf - mit Umweltbericht (Juni 2025)
- Alternativenprüfung für den Standort des Hilfeleistungszentrum mit Bauhof (Juni 2023, ergänzt: April 2024, fortgeschrieben: Juni 2025)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Juni 2025)
- Bodenkundliche Untersuchung für die Erstellung des Bebauungsplans I 16 (Oktober 2023)
- Bodenfachbeitrag: Gutachten zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs des Schutzguts Boden (Juli 2025)
- Wasserwirtschaftliche Planung zum Bebauungsplan (März 2024)
- Verkehrsuntersuchung (Mai 2025)
- Einzelstellungnahmen:
- umweltbezogene Stellungnahme des Amtes für Bodenmanagement
- umweltbezogene Stellungnahme der avacon
- umweltbezogene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG
- umweltbezogene Stellungnahme des Forstamtes Nidda
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
- umweltbezogene Stellungnahme der Telekom
- umweltbezogene Stellungnahme des Wetteraukreises
- Landschaftsplan Stadt Niddatal (2001)
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität)