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Aktuelle Beteiligungsverfahren

  

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52/24 vom 23.12.2024 über die Einleitung von Änderungsverfahren und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit


Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beteiligungszeitraum vom 07. Januar 2025 bis 06. Feburar 2025

Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden: Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular, sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.

Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.


2. Änderung für die Stadt Hofheim am Taunus

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Hofheim am Taunus, Stadtteil Diedenbergen, Marxheim, Hofheim am Taunus
Gebiet A: "Gewerbepark In der Lach"
Gebiet B: "Gewerbegebiet Delkenheimer Straße"
Gebiet C: "Gewerbegebiet Nord"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Hofheim am Taunus plant südöstlich des Stadtteils Diedenbergen die Entwicklung eines Gewerbegebietes auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche. Mit der Änderung soll einem in Hofheim ansässigen großen und etablierten Unternehmen die notwendige Verlagerung und Expansion ermöglicht werden. Durch die Entwicklung eines Gewerbegebietes wird auch der bestehenden Nachfrage von klein- und mittelständischen lokalen und regionalen Betrieben nach Grundstücken nachgekommen. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Verfahren (Parallelverfahren; B-Plan 151 „In der Lach“). Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen für das Gebiet A (ca. 11,5 ha) von „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ zu ändern.
In den Gebieten B und C erfolgt jeweils als Flächenausgleich eine Änderung von „Gewerbliche Baufläche, geplant“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“

Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus den Gebieten A „Gewerbepark In der Lach“, Gebiet B: „Gewerbegebiet Delkenheimer Straße“ und Gebiet C: „Gewerbegebiet Nord“
Das Änderungsgebiet A liegt westlich des Stadtteils Diedenbergen nördlich der Anschlussstelle Diedenbergen der BAB 66 und ist ca. 11,5 ha groß. Es ist im Norden, Osten und Westen von landwirtschaftlichen Flächen umgeben und reicht im Süden nicht ganz bis an die Autobahn BAB 66 bzw. Casteller Straße heran.
Das Änderungsgebiet B liegt im Süden des Stadtteils Marxheim und besteht aus zwei Teilflächen westlich und östlich der B 519 mit einer Gesamtfläche von 6 ha. Der Teilbereich 2 ist identisch mit der dort im RegFNP dargestellten „Gewerblichen Baufläche, geplant“. Der Teilbereich 1 liegt auf der geplanten gewerblichen Baufläche, wird jedoch im Norden durch den dort bestehenden Weg begrenzt.
Das Änderungsgebiet C liegt im Norden der Hofheimer Kernstadt und besteht aus zwei Teilflächen westlich und östlich der Reifenberger Straße mit einer Gesamtfläche von ca. 6 ha. Das Gebiet C ist identisch mit den dort im RegFNP dargestellten „Gewerblichen Bauflächen, geplant“.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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2. Änderung für die Stadt Nidderau

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Nidderau, Stadtteil Ostheim
Gebiet: "Mühlweide II"

Anlass und Ziel der Änderung
Nördlich der Ortslage des Stadtteils Ostheim ist die Entwicklung eines größeren Wohngebietes, verbunden mit sozialen Einrichtungen, vorgesehen. Westlich dieser Wohnbebauung soll ein zentraler Feuerwehrstandort als Ersatz für die Stützpunkte in Windecken und Ostheim entstehen. Südlich der Wonnecker Straße ist die Ausweisung weiterer Baugrundstücke für gemischte Nutzungen geplant.
Damit der Bebauungsplan „Mühlweide II“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern:
„Sonderbaufläche Sport und Erholung“, geplant (ca. 1,2 ha) in „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 1,2 ha); „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, teilweise überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf ohne nähere Zweckbestimmung, geplant“ (ca. 1,0 ha) und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,0 ha)

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet umfasst drei aneinander angrenzende Teilflächen südlich und nördlich der Wonnecker Straße / L3009 im Stadtteil Ostheim, westlich der im RPS/RegFNP 2010 bereits als Wohnbaufläche, geplant dargestellten Fläche.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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6. Änderung für die Stadt Neu-Anspach

6. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Westerfeld
Gebiet: "In der Us" (Pflegecampus Kleeblatt)

Anlass und Ziel der Änderung
Auf der Fläche am Hang oberhalb der Usa-Aue sollen eine Liegenschaft mit ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtung, die Filiale einer Bank sowie weitere Büronutzungen entwickelt werden.
Ein entsprechender Bebauungsplan (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegecampus Kleebatt“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Gewerbliche Baufläche, geplant“ in „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 0,7 ha) zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Er liegt am nordöstlichen Ortsrand von Anspach und wird im Nordwesten begrenzt durch die Theodor-Heuss-Straße (L 3270) und das angrenzende Gewerbegebiet, im Nordosten durch Ackerflächen, im Südosten durch Grünland und die Talaue der Usa und im Südwesten durch den Standort eines Supermarktes.
Der Bereich war bereits Gegenstand der 4. Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Stadt Neu-Anspach, welche von 2018 - 2020 zur Entwicklung des südwestlich angrenzenden Supermarktstandorts durchgeführt wurde. Die seinerzeit in diesem Zuge erfolgte Neudarstellung der Gewerblichen Baufläche, geplant, welche nordöstlich des mittlerweile errichteten Supermarktes angrenzt, soll nun geändert werden.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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7. Änderung für die Stadt Neu-Anspach

7. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Westerfeld
Gebiet: "Westerfeld-West"

Anlass und Ziel der Änderung
Die nördliche Teilfläche soll als Wohngebiet entwickelt werden. Grundlage ist ein Gesamtkonzept der Stadt Neu-Anspach für den Bereich Westerfeld-West. Ein entsprechender Bebauungsplan (Westerfeld-West, 3. - 5. Bauabschnitt) befindet sich im Parallelverfahren. Im Süden soll eine Erweiterung des dortigen Gewerbegebiets nach Norden vorbereitet werden (Bebauungsplan Am Kellerborn, 2. Bauabschnitt 4. Änderung). Zwischen den Wohn- und Gewerbeflächen in ihrer künftigen Abgrenzung erfolgt die Entwicklung eines trennenden Grünstreifens. Damit die in dem Bereich laufenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden können, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern: „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,35 ha); „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Grünfläche, geplant“ (ca. 0,67 ha) sowie „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Gewerbliche Bauflächen, geplant“ (ca. 0,31 ha). 

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche in einer Größe von ca. 2,3 ha. Er liegt am südwestlichen Rand des Stadtteils Westerfeld und wird begrenzt durch die Wohnbebauung von Westerfeld im Norden und Osten mit den Straßen „An der Lehmkaut“ und „Eschbacher Straße“, einem Grünstreifen mit anschließender Gewerbefläche im Süden (zum Stadtteil Anspach gehörig) und die offene Landschaft mit Bach und landwirtschaftlicher Nutzung im Westen.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

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Veröffentlichung der Planentwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB



Momentan gibt es keine öffentliche Auslegung.

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