Aktuelle Beteiligungsverfahren
Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain über die Einleitung von Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Veröffentlichung der Entwürfe der Änderungen im Internet und der ergänzenden öffentlichen Auslegung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 41/24 vom 07.10.2024
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beteiligungszeitraum vom 15. Oktober 2024 bis 14. November 2024
Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden: Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular, sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.
Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.
6. Änderung für die Stadt Oberursel (Taunus)
6. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Oberursel (Taunus), Stadtteil Weißkirchen
Gebiet: "Südliche Riedwiese"
Anlass und Ziel der Änderung
Aufgrund einer aktuellen Nachfrage erfolgt die Änderung der Darstellung entlang der südlichen Frankfurter Landstraße von „Gemischter Baufläche, geplant“ (ca. 1,8 ha) zu „Gewerblicher Baufläche, geplant“. Der gesamte Bereich mit der bereits vorhandenen Darstellung „Gewerbliche Baufläche, geplant“ im Nordwesten und dem Änderungsbereich soll die Entwicklung eines einzelnen großflächigen Gewerbebauprojekts ermöglichen. Damit ein entsprechender Bebauungsplan als aus dem Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) entwickelt angesehen werden kann, ist eine Änderung der derzeitigen Darstellung des RPS/RegFNP 2010 erforderlich. Hinzu kommt die Rücknahme einer Liniendarstellung „Sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße, geplant“, die nicht mehr benötigt wird.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung liegt im Stadtteil Weißkirchen und befindet sich zwischen Frankfurter Landstraße im Nordosten, dem Standort eines Supermarkts im Südosten, einem bestehenden Wohngebiet im Südwesten und der Darstellung einer „Gewerblichen Baufläche, geplant“ im Nordwesten.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Veröffentlichung der Planentwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungszeitraum vom 15. Oktober 2024 bis 14. November 2024
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier die Entwürfe der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.
1. Änderung der Stadt Nidderau
1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Nidderau, Stadtteil Heldenbergen
Gebiet: "Allee Süd V"
Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Nidderau beabsichtigt aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken eine an die bestehende Bebauung im Süden von Heldenbergen anschließende, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche (ca. 2,6 ha), zeitnah einer Wohnnutzung zuzuführen. Damit der entsprechende Bebauungsplan „Allee Süd V“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu ändern in „Wohnbaufläche, geplant“.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt im Südwesten des Nidderauer Stadtteils Heldenbergen. Ein Streifen von ca. 0,4 ha Größe ist bereits im Rahmen des Bebauungsplanes "Allee Süd V" entwickelt und bebaut worden.
Das Gebiet wird im Norden und Nordosten begrenzt durch den Landwehrgraben, wobei das bestehende Regenrückhaltebecken die nördliche Spitze bildet. Im Osten grenzt das Plangebiet an die bestehende Bebauung am „Käthe-Kollwitz-Ring“. Im Südwesten und Westen liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, daran schließt sich die Umgehungsstraße B 45 an.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan Nr 1-16-0 „Allee Süd, 5. Bauabschnitt“ (Dezember 2023)
- Landschaftsplan »Allee Süd, 5. Bauabschnitt (Dezember 2023)
- Artenschutzrechtliches Gutachten für Feldlerche und Feldhamster (Juni 2023)
- Artenschutzrechtliche Beurteilung (September 2024)
- Schallgutachten (Juli 2023)
- Landschaftsplanerisches Gutachten der Stadt Nidderau (2003)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben: Konfliktanalyse für Wohnbaufläche
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie WasserschutzgebietenLuft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
3. Änderung für die Stadt Bruchköbel
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Bruchköbel, Stadtteil Roßdorf
Gebiet: "Neue Brückenschule"
Anlass und Ziel der Änderung
Die bestehende Grundschule im Bruchköbeler Stadtteil Roßdorf ist zu klein geworden und nicht mehr sanierungsfähig. Deshalb soll sie auf einen neuen Standort ca. 300 m weiter östlich verlagert werden. Damit der Bebauungsplan „Neue Brückenschule“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu einer „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (ca. 1 ha) zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt im Südosten des Stadtteils Roßdorf. Das Gebiet grenzt im Norden an eine bestehende Wiese sowie einen Entwässerungsgraben an. Im Osten verläuft ein Rad- und Fußweg, an dem ein Hundesportverein und Freizeitgärten liegen. Im Süden grenzt die Fläche an ein Gewerbegebiet, im Westen an den Kirchbach und im weiteren Verlauf an die Wohnbebauung entlang der „Schießstraße.“
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan-Vorentwurf „Neue Brückenschule“ mit Begründung und Umweltbericht (Juli 2023)
- Bebauungsplan-Entwurf „Neue Brückenschule“ mit Begründung und Umweltbericht (September 2024)
- Fachgutachten zu Biotopbestand und Fauna - Zwischenstand (Mai 2023)
- Archäologisches Gutachten - Abschlussbericht zur geomagnetischen Prospektion (Juli 2024)
- Lärmgutachten - Schalltechnische Untersuchung (Juni 2024)
- Landschaftsplan der Stadt Bruchköbel (2000)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben: Konfliktanalyse für Grundschule, geplant
- umweltbezogene Stellungnahmen:
- umweltbezogene Stellungnahme der Deutschen Bahn AG
- umweltbezogene Stellungnahme der GasLINE GmbH & Co. KG
- umweltbezogene Stellungnahme des Kreisausschusses des Main-Kinzig-Kreises
- umweltbezogene Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege - hessenArchäologie
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
3. Änderung für die Stadt Usingen
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Usingen, Stadtteil Eschbach
Gebiet A: "Am Heidigkopf / Vor der Gaß"
Gebiet B: "Östlicher Ortsrand Eschbach"
Anlass und Ziel der Änderung
Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes, das in seiner Abgrenzung über die im RPS/RegFNP 2010 dargestellte geplante Wohnbaufläche hinausgeht. Damit der entsprechende Bebauungsplan „Am Heidigkopf / Vor der Gaß“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann sowie für den Flächenausgleich ist es erforderlich, die Planaussagen im Gebiet A von „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,6 ha im) und im Gebiet B von „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,6 ha) in „Grünfläche - Wohnungsferne Gärten“ (Fläche 1 und Fläche 2 je ca. 0,8 ha) zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus zwei Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 3,2 ha. Gebiet A am südwestlichen Ortsrand von Eschbach wird im Norden, Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt und im Osten von geplanter Wohnbaufläche östlich des Heidigkopfweges sowie von bestehender Wohnbebauung an der Lönsstraße. Gebiet B am östlichen Ortsrand von Eschbach liegt angrenzend an bestehende Bebauung „In den Schlinkergärten“ (Fläche 1) und zwischen „Usinger Straße“ und „Grundgasse“ (Fläche 2). Im Osten schließen Gärten und landwirtschaftliche Flächen an. Fläche 1 wird im Norden durch die Wernborner Straße und im Süden durch Wohnbebauung begrenzt, Fläche 2 im Norden durch Wohnbebauung und im Süden durch landwirtschaftliche Flächen.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan-Vorentwurf „Am Heidigkopf/Vor der Gaß“ (Juni 2023)
- Immissionsschutzgutachten (Geruchsimmissionen) (März 2022)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (April 2024)
- Verkehrsuntersuchung (April 2024)
- Vorplanung zur Kanalisation - Erläuterungsbericht (Juni 2024)
- Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt (2000)
- Band I: Planungs- und Entwicklungskonzeption, Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Band II: Bestandsaufnahme und sektorale Bewertung; Erläuterungen für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt
- Anhang
- Entwicklungskarte 24
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben:
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen. Mögliche Beeinträchtigungen oberflächennaher Rohstoffvorkommen durch die geplanten Nutzungen. - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
5. Änderung für die Stadt Erlensee
5. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Erlensee, Stadtteil Langendiebach
Gebiet A: "Im Büchensaal II"
Gebiet B: "Hintere Bogenstraße"
Anlass und Ziel der Änderung
Der Main-Kinzig-Kreis hat für Erlensee Bedarf für eine neue Grundschule ermittelt. Darüber hinaus besteht in der Kommune eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Da innerstädtische Flächen hierfür nicht zur Verfügung stehen, sollen auf einer am östlichen Ortsrand gelegenen bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche ein kleines Wohngebiet und der Schulneubau errichtet werden (Gebiet A, ca. 3 ha). Damit der Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen zu ändern in „Wohnbaufläche, geplant“ (Fläche 1) und in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (Fläche 2). Gebiet B dient dem Flächenausgleich für die Inanspruchnahme der Fläche für das vorgesehene Wohngebiet. Hier soll eine bisher nicht bebaute „Gemischte Baufläche, geplant“ umgewidmet werden in „Grünfläche – Parkanlage“ (ca. 1,7 ha).
Geltungsbereich der Änderung
Gebiet A liegt im Osten des Ortsteils Langendiebach zwischen dem Langenselbolder Weg im Norden und dem südlich parallel dazu verlaufenden Feldweg. Im Süden und im Osten grenzen weitere landwirtschaftliche Flächen an, im Westen befinden sich die Wohnhäuser an der Anne-Frank-Straße.
Gebiet B liegt im Westen des Ortsteils Langendiebach und wird im Norden von der Verlängerung der „Bruchköbeler Straße“ begrenzt. Im Osten befindet sich die rückwärtige Grenze der Bebauung entlang der „Bogenstraße“, im Süden die Straße „Auf der Beune“ und im Westen ein Feldweg und daran anschließend das Gebäude eines Baumarktes.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ (November 2023)
- Landschaftsplan zum Bebauungsplan »Im Büchensaal II« (November 2023)
- Artenschutzrechtlicher Beitrag zum Bebauungsplan »Im Büchensaal II« (Juli 2023)
- Schallgutachten zum Bebauungsplan »Im Büchensaal II« (Februar 2023)
- Landschaftsplanerisches Gutachten für die Gemeinde Erlensee im Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (2006)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- Konfliktanalyse für Wohnbaufläche (Gebiet A, Fläche 1)
- Konfliktanalyse für Fläche für Gemeinbedarf (Gebiet A, Fläche 2)
- Konfliktanalyse für Grünfläche (Gebiet B)
- umweltbezogene Stellungnahmen:
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
8. Änderungen für die Stadt Karben
8. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim
Gebiet: "Am Hang"
Anlass und Ziel der Änderung
Im Rahmen der geplanten Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neustrukturierung des Gebietes im Süden des Stadtteils Kloppenheim geschaffen werden. Auf der Fläche 1 – wo derzeit die Container für die 3. und 4. Klassen der Grundschule stehen – sollen neue Wohnhäuser errichtet werden (ca. 0,53 ha). Auf der Fläche 2 sollen die neue Kloppenheimer Grundschule sowie ein Verkehrsübungsplatz entstehen (ca. 1,1 ha).
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt im Süden des Stadtteils Kloppenheim und umfasst zwei Flächen von insgesamt ca. 1,63 ha. Die geplante Wohnbaufläche (Fläche 1) grenzt im Norden und Osten an vorhandene Wohnbebauung. Im Westen und Süden grenzt ein vorhandener Sportplatz an. Südlich befindet sich ein Kindergarten mit Hort und Außenspielflächen. Die geplante Grundschule (Fläche 2) grenzt im Norden an bestehende Wohnbebauung. Im Nordwesten begrenzt der o. g. Kindergarten mit Hort inkl. seiner Außenspielflächen das Gebiet. Im Westen wird die Fläche 2 von einem Spielplatz und im Süden von landwirtschaftlicher Fläche begrenzt. Östlich grenzen zunächst Gehölze und im weiteren Verlauf die Main-Weser-Bahn an die Fläche.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Bebauungsplan-Entwurf Nr. 231 Kindergarten, Grundschule und Wohnen – Am Hang“ (Mai 2024)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Mai 2024)
- Schallgutachten (März 2024)
- Verkehrsuntersuchung (Februar 2024)
- Landschaftsplan der Stadt Karben (1996) - Entwicklungskarte
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- Umweltbezogene Stellungnahmen:
- umweltbezogene Stellungnahme Deutsche Bahn AG
- umweltbezogene Stellungnahme von HessenMobil
- umnweltbezogene Stellungnahme von Hessen Forst
- umweltbezogene Stellungnahme des Kreisausschusses des Wetteraukreises
- umweltbezogene Stellungnahme der PLEdoc GmbH
- umweltbezogene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen