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Aktuelle Beteiligungsverfahren

  

Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain über die Einleitung von Änderungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit, über die Veröffentlichung von Änderungsentwürfen im Internet und über die erneute Öffentliche Auslegung im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 20/25 vom 12. Mai 2025


Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Beteiligungszeitraum vom 20. Mai 2025 bis 26. Juni 2025

Während des Beteiligungszeitraums wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich über die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die hier veröffentlichten Planunterlagen werden zusätzlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, und freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Äußerungen zur Planung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain abgegeben und geäußert werden:

Elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de (Anhänge bitte als pdf-Datei) oder über das untenstehende Online-Formular,

sowie postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main.

Während des Beteiligungszeitraums besteht nach telefonischer Terminvereinbarung die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Weiterhin sind eine telefonische Beratung (Tel.: 069-2577-1541) oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de möglich.


2. Änderung für die Stadt Mörfelden-Walldorf

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Mörfelden-Walldorf, Stadtteil Mörfelden
Gebiet: "Neue Feuerwehr"

Anlass und Ziel der Änderung
Im Osten des Stadtteiles Mörfelden ist der notwendige Neubau des Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Dafür ist es erforderlich im RPS/RegFNP 2010 die „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" und „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ sowie „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, geplant“ (ca. 1,1 ha) zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich ist Teil einer landwirtschaftlichen Fläche, die sich im Norden und Osten fortsetzt. Im Süden grenzt er an den Alten Weg und im Westen bildet die B 44 die Grenze.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular



5. Änderung für die Stadt Butzbach

5. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Butzbach, Stadtteil Nieder-Weisel
Gebiet: "Schorbachstraße Süd"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Butzbach soll weiterhin als Gewerbe- und Arbeitsplatzstandort gesichert und stetig weiterentwickelt werden. Mit den letzten drei abgeschlossenen RegFNP-Änderungen (2., 3. und 4., u. a. Magna Park) für die Stadt Butzbach wurden Neuordnungen der Gewerbegebiete bereits vorgenommen. Es gibt aktuell eine große Nachfrage von Gewerbebetrieben. Aufgrund der derzeit fehlenden Grundstücksverfügbarkeit besteht die städtebauliche Notwendigkeit der Neuausweisung eines Gewerbe- bzw. Industriegebietes. Das Plangebiet bietet aufgrund der guten Verkehrsanbindung und einer immissionsverträglichen Lage grundsätzlich sehr gute Standortvoraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung. Durch die Anwendung der „Richtlinie zum Flächenausgleich bei Verfahren zur Änderung des RegFNP im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main“ wurde dieses Gebiet im Rahmen der 4. RegFNP-Änderung für die Stadt Butzbach zurückgenommen. Nun soll mit dieser Änderung wieder ein Großteil der zurückgenommenen Fläche als „Gewerbliche Baufläche, geplant“ (ca. 10,1 ha) dargestellt werden.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich befindet sich am östlichen Ortsrand der Kernstadt Butzbach zwischen dem südlichen Teil des Industrie- und Gewerbegebietes Ost und der BAB 5 auf Nieder-Weiseler Gemarkung.
Im Westen wird der Änderungsbereich durch die gewerbliche Potenzialfläche östlich des Aldi-Zentrallagers und im Norden von der Gemarkungsgrenze Griedel/Nieder-Weisel begrenzt. Im Osten reicht der Änderungsbereich bis knapp zur BAB 5, und im Süden verläuft die Grenze quer durch eine Ackerfläche auf Höhe des südlichen Abschlusses des Gewerbe-/Industrie­gebietes Ost.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular



Beteiligung der Öffentlichkeit

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB



2. Änderung für die Gemeinde Ober-Mörlen - Veröffentlichung des Entwurfs

Veröffentlichungszeitraum vom 20.05.2025 bis 26.06.2025
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier den Entwurf der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Ober-Mörlen, Ortsteil Ober-Mörlen
Gebiet: "Erweiterung Schießhütte II"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Ober-Mörlen beabsichtigt die bereits im RPS/RegFNP 2010 dargestellte geplante Wohnbaufläche zwischen der Hasselhecker Straße und der Dr.-Werner-Stoll-Straße um einen weiteren Bauabschnitt bis an die Siemensstraße zu erweitern. Die Gemeinde möchte damit ihren Beitrag zur Schaffung von Wohnraum im Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main leisten. Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, müssen bisher landwirtschaftlich genutzte, im RPS/RegFNP 2010 als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Ökologisch bedeutsame Flächennutzung …“ dargestellte Flächen zu Wohnbaufläche (Fläche 1) bzw. gemischter Baufläche (Fläche 2) geändert werden. Das ebenfalls erforderliche Zielabweichungsverfahren wurde bereits erfolgreich durchgeführt.

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet mit ca. 7 ha Größe, unterteilt in Fläche 1 (ca. 6,4 ha) und Fläche 2 (ca. 0,6 ha), liegt im Süden des zentralen Ortsteiles Ober-Mörlen. Im Süden wird das Gebiet durch die Siemensstraße, im Westen durch die Hasselhecker Straße begrenzt.  Danach springt die Abgrenzung zurück und verläuft parallel zur Grenze des baumbestandenen Wiesengrundstückes. Die nördliche Grenze bildet eine gedachte Linie parallel zu einem zwischen Hasselhecker Straße und Dr.-Werner-Stoll-Straße verlaufenden Feldweg, identisch mit der südlichen Grenze der im RegFNP 2010 dargestellten geplanten Wohnbaufläche. Im Osten liegt die Grenze auf dem Feldweg zwischen der verlängerten Dr.-Werner-Stoll-Straße und der Borngasse in Verlängerung der östlichen Grenze der geplanten Wohnbaufläche.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 14a „Schießhütte II - 3. Bauabschnitt“ - Entwurf (Oktober 2024)

Landschaftsplanerisches Gutachten der Gemeinde Ober-Mörlen (2000/2001)

Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben: Konfliktanalyse für Wohnbaufläche (Fläche 1)
Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben: Konfliktanalyse für gemischte Baufläche (Fläche 2)


Einzelstellungnahmen:


Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

2. Änderung für die Gemeinde Schöneck - erneute öffentliche Auslegung

Beteiligungszeitraum vom 20.05.2025 bis 26.06.2025
Während des Beteiligungszeitraums liegt der geänderte Entwurf der Änderung mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum erneut öffentlich aus.
Zusätzlich werden die Planunterlagen an dieser Stelle veröffentlicht.
Während des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Gemeinde Schöneck, Ortsteil Kilianstädten
Gebiet A: "Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II"
Gebiet B: "Südlicher Ortsrand"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Gemeinde Schöneck beabsichtigt die Ansiedlung eines Rechenzentrums im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten.
Die ursprünglichen planerischen Überlegungen der Gemeinde Schöneck von 2021 sahen für die Teilfläche A eine Erweiterung der derzeitigen "Gewerblichen Baufläche, geplant" um weitere ca. 4,8 ha "Gewerbliche Baufläche, geplant" in nördlicher sowie östlicher Richtung vor. Durch eine Optimierung des Gebäudekonzeptes konnte 2024 die zusätzlich benötigte Fläche auf 2,5 ha reduziert werden.
Für den erforderlichen Flächenausgleich werden weiterhin am südlichen Ortsrand zwei geplante Wohnbauflächen zurückgewidmet.

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet A liegt im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Nördlich und östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, nördlich verläuft zudem die Regionalparkroute "Hohe Straße". Südlich wird der Änderungsbereich durch eine geplante gewerbliche Baufläche begrenzt, die ebenfalls für die Errichtung des Rechenzentrums benötigt wird. Westlich begrenzt die Landstraße L 3009 den Änderungsbereich.
Das Änderungsgebiet B liegt am südlichen Ortsrand von Kilianstädten. Die Flächen 1 und 2 werden im Norden von vorhandener Wohnbebauung begrenzt, nach Westen, Süden und Osten schließt freie Landschaft an.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Bebauungsplan  "Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II" - Entwurf (Oktober 2024)

Landschaftsplanerisches Gutachten für die Gemeinde Schöneck (März 2006)

Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben: Konfliktanalyse für gewerbliche Baufläche

Einzelstellungnahmen:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel
    Mögliche Beeinträchtigungen oberflächennaher Rohstoffvorkommen durch die geplanten Nutzungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Wasser, Gas bzw. sonstige Produkte)

2. Änderung für die Stadt Hofheim am Taunus - Veröffentlichung des Entwurfs

Veröffentlichungszeitraum vom 20.05.2025 bis 26.06.2025
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier den Entwurf der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Hofheim am Taunus, Stadtteil Diedenbergen, Marxheim, Hofheim am Taunus
Gebiet A: "Gewerbepark In der Lach"
Gebiet B: "Gewerbegebiet Delkenheimer Straße"
Gebiet C: "Gewerbegebiet Nord"

Anlass und Ziel der Änderung
Die Stadt Hofheim am Taunus plant südöstlich des Stadtteils Diedenbergen die Entwicklung eines Gewerbegebietes auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche. Mit der Änderung soll einem in Hofheim ansässigen großen und etablierten Unternehmen die notwendige Verlagerung und Expansion ermöglicht werden. Durch die Entwicklung eines Gewerbegebietes wird auch der bestehenden Nachfrage von klein- und mittelständischen lokalen und regionalen Betrieben nach Grundstücken nachgekommen. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Verfahren (Parallelverfahren; B-Plan 151 „In der Lach“). Damit der Bebauungsplan als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen für das Gebiet A (ca. 11,5 ha) von „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche, geplant“ zu ändern.

In den Gebieten B und C erfolgt jeweils als Flächenausgleich eine Änderung von „Gewerbliche Baufläche, geplant“ in „Fläche für die Landbewirtschaftung“

Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich der Änderung besteht aus den Gebieten A „Gewerbepark In der Lach“, Gebiet B: „Gewerbegebiet Delkenheimer Straße“ und Gebiet C: „Gewerbegebiet Nord“

Das Änderungsgebiet A liegt westlich des Stadtteils Diedenbergen nördlich der Anschlussstelle Diedenbergen der BAB 66 und ist ca. 11,5 ha groß. Es ist im Norden, Osten und Westen von landwirtschaftlichen Flächen umgeben und reicht im Süden nicht ganz bis an die Autobahn BAB 66 bzw. Casteller Straße heran.

Das Änderungsgebiet B liegt im Süden des Stadtteils Marxheim und besteht aus zwei Teilflächen westlich und östlich der B 519 mit einer Gesamtfläche von 6 ha. Der Teilbereich 2 ist identisch mit der dort im RegFNP dargestellten „Gewerblichen Baufläche, geplant“. Der Teilbereich 1 liegt auf der geplanten gewerblichen Baufläche, wird jedoch im Norden durch den dort bestehenden Weg begrenzt.

Das Änderungsgebiet C liegt im Norden der Hofheimer Kernstadt und besteht aus zwei Teilflächen westlich und östlich der Reifenberger Straße mit einer Gesamtfläche von ca. 6 ha. Das Gebiet C ist identisch mit den dort im RegFNP dargestellten „Gewerblichen Bauflächen, geplant“.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Gas)

2. Änderung für die Stadt Nidderau - Veröffentlichung des Entwurfs

Veröffentlichungszeitraum vom 20.05.2025 bis 26.06.2025
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier den Entwurf der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.

2. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Nidderau, Stadtteil Ostheim
Gebiet: "Mühlweide II"

Anlass und Ziel der Änderung
Nördlich der Ortslage des Stadtteils Ostheim ist die Entwicklung eines größeren Wohngebietes, verbunden mit sozialen Einrichtungen, vorgesehen. Westlich dieser Wohnbebauung soll ein zentraler Feuerwehrstandort als Ersatz für die Stützpunkte in Windecken und Ostheim entstehen. Südlich der Wonnecker Straße ist die Ausweisung weiterer Baugrundstücke für gemischte Nutzungen geplant.
Damit der Bebauungsplan „Mühlweide II“ als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern: „Sonderbaufläche Sport und Erholung“, geplant (ca. 1,2 ha) in „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 1,2 ha); „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, teilweise überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf ohne nähere Zweckbestimmung, geplant“ (ca. 1,0 ha) und „Vorranggebiet für Landwirtschaft“, überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ (ca. 1,0 ha) in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,0 ha)

Geltungsbereich der Änderung
Das Änderungsgebiet umfasst drei aneinander angrenzende Teilflächen südlich und nördlich der Wonnecker Straße / L3009 im Stadtteil Ostheim, westlich der im RPS/RegFNP 2010 bereits als Wohnbaufläche, geplant dargestellten Fläche.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

6. Änderung für die Stadt Neu-Anspach - Veröffentlichung des Entwurfs

Veröffentlichungszeitraum vom 20.05.2025 bis 26.06.2025
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier den Entwurf der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.

6. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Westerfeld
Gebiet: "In der Us" (Pflegecampus Kleeblatt)

Anlass und Ziel der Änderung
Auf der Fläche am Hang oberhalb der Usa-Aue sollen eine Liegenschaft mit ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtung, die Filiale einer Bank sowie weitere Büronutzungen entwickelt werden.
Ein entsprechender Bebauungsplan (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Pflegecampus Kleebatt“) befindet sich im Parallelverfahren. Damit dieser als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden kann, ist es erforderlich, die bisherige Planaussage von „Gewerbliche Baufläche, geplant“ in „Gemischte Baufläche, geplant“ (ca. 0,7 ha) zu ändern.

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha. Er liegt am nordöstlichen Ortsrand von Anspach und wird im Nordwesten begrenzt durch die Theodor-Heuss-Straße (L 3270) und das angrenzende Gewerbegebiet, im Nordosten durch Ackerflächen, im Südosten durch Grünland und die Talaue der Usa und im Südwesten durch den Standort eines Supermarktes.
Der Bereich war bereits Gegenstand der 4. Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans in der Stadt Neu-Anspach, welche von 2018 - 2020 zur Entwicklung des südwestlich angrenzenden Supermarktstandorts durchgeführt wurde. Die seinerzeit in diesem Zuge erfolgte Neudarstellung der Gewerblichen Baufläche, geplant, welche nordöstlich des mittlerweile errichteten Supermarktes angrenzt, soll nun geändert werden.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Themenblöcken: 

    • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
      Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
      Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
    • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
      Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
      Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
    • Boden und Fläche
      Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
      Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
    • Wasser
      Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
      Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
    • Luft und Klima
      Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
      Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
    • Landschaft und Erholung
      Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
      Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
    • Kultur- und Sachgüter
      Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
      Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Gas)

7. Änderung für die Stadt Neu-Anspach - Veröffentlichung des Entwurfs

Veröffentlichungszeitraum vom 20.05.2025 bis 26.06.2025
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier den Entwurf der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.

7. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Neu-Anspach, Stadtteil Westerfeld
Gebiet: "Westerfeld-West"

Anlass und Ziel der Änderung
Die nördliche Teilfläche soll als Wohngebiet entwickelt werden. Grundlage ist ein Gesamtkonzept der Stadt Neu-Anspach für den Bereich Westerfeld-West. Ein entsprechender Bebauungsplan (Westerfeld-West, 3. - 5. Bauabschnitt) befindet sich im Parallelverfahren. Im Süden soll eine Erweiterung des dortigen Gewerbegebiets nach Norden vorbereitet werden (Bebauungsplan Am Kellerborn, 2. Bauabschnitt 4. Änderung). Zwischen den Wohn- und Gewerbeflächen in ihrer künftigen Abgrenzung erfolgt die Entwicklung eines trennenden Grünstreifens. Damit die in dem Bereich laufenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden können, ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen wie folgt zu ändern: „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 1,35 ha); „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Grünfläche, geplant“ (ca. 0,67 ha) sowie „Fläche für die Landbewirtschaftung“ mit „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Gewerbliche Bauflächen, geplant“ (ca. 0,31 ha). 

Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche in einer Größe von ca. 2,3 ha. Er liegt am südwestlichen Rand des Stadtteils Westerfeld und wird begrenzt durch die Wohnbebauung von Westerfeld im Norden und Osten mit den Straßen „An der Lehmkaut“ und „Eschbacher Straße“, einem Grünstreifen mit anschließender Gewerbefläche im Süden (zum Stadtteil Anspach gehörig) und die offene Landschaft mit Bach und landwirtschaftlicher Nutzung im Westen.

Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht

Onlineformular


Weitergehende Informationen

Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen: 

  • Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
    Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen
  • Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
    Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen
  • Boden und Fläche
    Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
    Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen
  • Wasser
    Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten
  • Luft und Klima
    Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
    Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung
  • Landschaft und Erholung
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
    Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen
  • Kultur- und Sachgüter
    Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen

Archiv der Änderungsverfahren