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Der Regionale Landschaftsplan

  

Der Ballungsraum FrankfurtRheinMain zeichnet sich durch vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, ein moderates Klima und einen hohen Anteil an Freiflächen aus. All dies bedeutet für die Bürger eine hohe Lebensqualität. Diese Attraktivität ist ein wichtiger Grund dafür, dass immer mehr Menschen nach FrankfurtRheinMain ziehen. Der neue Regionale Landschaftsplan, der in den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) integriert wird, setzt auf eine nachhaltige Entwicklung der Region. Diese schafft Vorkehrungen zur Anpassung an den Klimawandel, gewährleistet Natur- und Landschaftsschutz und erzeugt Räume für die Naherholung.


Neben der Aufstellung des RegFNP ist der Regionale Landschaftsplan eine der gesetzlichen Kernaufgaben des Regionalverbandes. Dieser ergänzt die Aussagen der Flächennutzungsplanung im Bereich des „Freiraumes“ und trägt zu einer nachhaltigen Steuerung der Freiraum- und Siedlungsentwicklung bei. Als planerischer Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll er die Ziele in diesen Bereichen für das gesamte Verbandsgebiet konkretisieren und konzeptionelle Vorgaben bereitstellen, um diese zu erreichen.


Die Aussagen des Regionalen Landschaftsplans enden nicht an der einzelnen Kommunengrenze, sondern decken übergreifend alle 80 Kommunen des Verbandsgebietes ab. Dabei gibt der Regionale Landschaftsplan kommunenspezifische Planungshinweise, er trifft aber auch Aussagen zu den großräumlichen Zusammenhängen der regionalen Ebene. Hinsichtlich der Größe des Planungsraums von rund 2.674 Quadratkilometern sowie der naturräumlichen und strukturellen Vielfalt in der Region, hebt er sich von anderen Landschaftsplänen deutlich ab. Er unterscheidet sich sowohl von der früher in Hessen praktizierten Landschaftsrahmenplanung (Maßstab 1:100.000) als auch von der kommunalen Landschaftsplanung (Maßstab 1:10.000).


Der Regionale Landschaftsplan befindet sich aktuell in der Aufstellungsphase. Der Arbeitsschwerpunkt liegt derzeit darauf, die zentralen Konzepte zu erarbeiten, die in den Regionalen Flächennutzungsplan zu integrieren sind und dadurch Verbindlichkeit erlangen. Dies sind das Biotopverbundkonzept, das Landschaftsbild sowie das Grün- und Freiflächenkonzept im Maßstab 1:25.000.


Biotopverbund

Der Biotopverbund dient dem Schutz und der Entwicklung der biologischen Vielfalt und damit der Lebensgrundlage der Menschen. Ziel des Biotopverbundes ist es, die heimischen Tier- und Pflanzenarten, ihre Artengemeinschaften und ihre Lebensräume nachhaltig zu sichern. Darüber hinaus geht es darum, funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen durch entsprechende Gestaltung und Nutzung der Landschaft zu bewahren, wiederherzustellen und zu entwickeln.

Als fachliche Grundlage für die Erarbeitung eines Biotopverbundkonzeptes sind Informationen darüber erforderlich, welche Typen von Biotopen in der Landschaft vorhanden sind und wie sie im Einzelnen genutzt werden. Ein weiterer Aspekt ist die Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten mit ihren Lebensraumansprüchen und ihren Wander- und Austauschbeziehungen. Dazu hat der Regionalverband FrankfurtRheinMain eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung auf Basis einer Color-Infrarot-Luftbildauswertung sowie ein Artenschutzkonzept erarbeiten lassen.

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Landschaft und landschaftsbezogene Erholung

Die Burg Münzenberg umgeben von Rapsfeldern, die Seligenstädter Einhards-Basilika idyllisch am Mainufer gelegen, die naturnahe Flörsheimer Schweiz und der riesige Mönchbruch im Kreis Groß-Gerau, aber auch das Frankfurter Mainufer zwischen Gerbermühle und Westhafen – diese Landschaften sind eine wichtige Grundlage für die hohe Lebensqualität der Region.


44 Bereiche mit ästhetisch besonders ansprechenden Landschaften gibt es in unserer Region: die „Bedeutsamen Landschaften‘“. Sie wurden in einem vom Regionalverband FrankfurtRheinMain in Auftrag gegebenen Gutachten identifiziert. Dieses Gutachten zeigt die Vielfalt der Landschaften in der Region – 26 Landschaftsräume mit ihrer jeweiligen landschaftlichen Charakteristik und ihrer Eigenart. Die „Bedeutsamen Landschaften“ sind darüber hinaus die Bereiche, die sich besonders gut für das Erleben von Natur und Landschaft im Wohnumfeld und bei Ausflügen oder für die Nah- und Wochenenderholung eignen.

Wir freuen uns, mit der Broschüre „Schätze der Region“ die wichtigsten Inhalte des Fachgutachtens Landschaft einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen zu können. Die nun vorliegende zweite Auflage enthält auch die fünf Wetteraukommunen Echzell, Glauburg, Limeshain, Nidda und Ranstadt, die zum 1. April 2021 dem Regionalverband beigetreten sind.

Die Ergebnisse des Fachgutachtens Landschaft bilden eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Dabei ist es die gesetzliche Aufgabe des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, die Landschaft und ihren Erholungswert als kulturelles Erbe und als Grundlage für die Gesundheit der Menschen dauerhaft zu sichern.

 



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Heike Abo Zied
Abteilung Planung
Bereichsleiterin RegFNP-Landschaft und Umwelt

  • Telefon: 069 / 2577-1551

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Grünflächen- und Freiraumkonzept

Grün- und Freiflächen dienen der Freizeit und Erholung der Bevölkerung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für eine gute Lebensqualität. Außerdem erfüllen sie zentrale Funktionen im Naturhaushalt: Sie halten beispielsweise Niederschlagswasser zurück, haben positive Wirkungen auf das Mikroklima sowie die Luftqualität und bieten heimischen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Zur langfristigen Sicherung der Grün- und Freiflächen und ihrer Funktionen erstellt der Regionalverband FrankfurtRheinMain ein Grünflächen- und Freiraumkonzept für sein Verbandsgebiet.

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Heike Abo Zied
Abteilung Planung
Bereichsleiterin RegFNP-Landschaft und Umwelt

  • Telefon: 069 / 2577-1551

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Schutzgebiete

Schutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften, zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt. Sie sichern die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen.

Für Schutzgebiete gelten bestimmte Ge- und Verbote, die bei Planungen und Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Dies kann sich einschränkend darauf auswirken, ein Gebiet neu zu nutzen.

Schutzgebiete werden aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen ausgewiesen:

a.) Naturschutzfachliche Schutzgebiete (nach Bundesnaturschutzgesetz, FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)

  • geschützte Landschaftsbestandteile
  • Naturdenkmale
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturschutzgebiete
  • Naturparke
  • FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete)

b.) Wasserrechtliche Schutzgebiete (nach Wasserhaushaltsgesetz)

  • Überschwemmungsgebiete
  • Trinkwasserschutzgebiete
  • Heilquellenschutzgebiete

c.) Forstschutzgebiete (nach Hessischem Waldgesetz)

  • Bannwald
  • Schutzwald
  • Erholungswald

d.) Denkmalschutz (nach Hessischem Denkmalschutzgesetz)

  • Lage von Baudenkmälern
  • ungefähre Lage von Bodendenkmälern
  • Verlauf des Limes

Der Regionalverband hält für sein Gebiet diese Schutzgebiete auf dem jeweils aktuellen Stand vor und berücksichtigt sie bei seinen Planungsaufgaben.

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Sabine Knöfel
Abteilung Planung

  • Telefon: 069 / 2577-1573

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Landschaftsplan des Umlandverbandes

Die bestehenden Landschaftspläne und lanschaftsplanerischen Gutachten des früheren Umlandverbandes Frankfurt und der weiteren Mitgliedskommunen des Regionalverbandes im Ballungsraum FrankfurtRheinMain sind vorerst weiterhin als Fachpläne gültig und als abwägungsrelevante Unterlagen in Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Sie haben in der Regel einen höheren Detaillierungsgrad als der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) und treffen damit weitere und ergänzende Aussagen.

Kapitel 1.1 der Begründung zum gültigen RegFNP beschreibt, wie die Landschaftspläne in der Planung zu berücksichtigen sind. Das Kapitel führt auch aus, wie Ausgleichsflächen aus dem RegFNP beziehungsweise den Landschaftsplänen abzuleiten sind.

Der Landschaftsplan des Umlandverbandes ist Bestandteil der RegioMap des Regionalverbandes. Er wird bei der Auswahl des Karteninhalts "Landschaftsplan Entwicklungskarte 2001" angezeigt.

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Heike Abo Zied
Abteilung Planung
Bereichsleiterin RegFNP-Landschaft und Umwelt

  • Telefon: 069 / 2577-1551

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