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Aktueller Stand neuer RegFNP

  

Am 17. Oktober 2011 ist der Regionale Flächennutzungsplan nach seiner Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain in Kraft getreten. Da er Regionalplan und Flächennutzungsplan in einem Planwerk vereint, gelten für seine Aufstellung und Weiterentwicklung sowohl das Hessische Landesplanungsgesetz als auch das Baugesetzbuch.

Das Hessische Landesplanungsgesetz sieht vor, dass Regionalpläne innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten den veränderten Verhältnissen durch Neuaufstellung anzupassen sind. Deshalb hat die Verbandskammer am 12. Oktober 2016 den Beschluss zur Neuaufstellung gefasst.

Die Neuaufstellung der RegFNP beinhaltet folgende Arbeitsschritte:

  • Evaluierung des Instrumentes „Regionaler Flächennutzungsplan“
  • Erarbeitung von gesamträumlichen Planungskonzepten
  • Durchführung von Kommunengesprächen
  • Bewertung der Vor- und Nachteile der bisherigen Legendenkategorien sowie des Maßstabes
  • Aktualisierung der realen Nutzung anhand Luftbildern und neuen Datenbeständen anderer Behörden und Verwaltungen
  • Auswertung der Vorgaben der übergeordneten Planungen