Schutzgebiete
Schutzgebiete leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften, zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt. Sie sichern die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen.
Für Schutzgebiete gelten bestimmte Ge- und Verbote, die bei Planungen und Bauvorhaben berücksichtigt werden müssen. Dies kann sich einschränkend darauf auswirken, ein Gebiet neu zu nutzen.
Schutzgebiete werden aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen ausgewiesen:
a.) Naturschutzfachliche Schutzgebiete (nach Bundesnaturschutzgesetz, FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie)
- geschützte Landschaftsbestandteile
- Naturdenkmale
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- Naturparke
- FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete)
b.) Wasserrechtliche Schutzgebiete (nach Wasserhaushaltsgesetz)
- Überschwemmungsgebiete
- Trinkwasserschutzgebiete
- Heilquellenschutzgebiete
c.) Forstschutzgebiete (nach Hessischem Waldgesetz)
- Bannwald
- Schutzwald
- Erholungswald
d.) Denkmalschutz (nach Hessischem Denkmalschutzgesetz)
- Lage von Baudenkmälern
- ungefähre Lage von Bodendenkmälern
- Verlauf des Limes
Der Regionalverband hält für sein Gebiet diese Schutzgebiete auf dem jeweils aktuellen Stand vor und berücksichtigt sie bei seinen Planungsaufgaben.