Aktuelle Beteiligungsverfahren
Neben dem Bekanntmachungstext werden an dieser Stelle die Planungsunterlagen mit Begründung und Umweltbericht sowie gegebenenfalls bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen veröffentlicht.
Frühzeitige Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die nächste frühzeitige Beteiligung für im Verfahren befindliche Änderungen findet voraussichtlich vom 07.01.2025 bis zum 06.02.2025 statt.
Momentan gibt es keine frühzeitige Beteiligung.
Veröffentlichung der Planentwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Veröffentlichungszeitraum vom 03.12.2024 bis zum 09.01.2025
Während des Veröffentlichungszeitraums finden Sie hier die Entwürfe der Änderungen mit Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, montags bis donnerstags, 9:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr, im genannten Zeitraum öffentlich aus.
Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain vom 21. Dezember 2024 bis einschließlich 01. Januar 2025 geschlossen ist.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Onlineformular oder postalisch an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, gerichtet sowie nach telefonischer Terminanameldung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Wir bitten darum, elektronische Stellungnahmen im pdf-Format oder über unser Onlineformular zu übersenden.
1. Änderung für die Stadt Ginsheim-Gustavsburg
1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Stadtteil Ginsheim
Gebiet: "Ehemalige Gärtnerei"
Anlass und Ziel der Änderung
Im Bereich der ehemaligen Gärtnerei sollen Wohn-, Pflege- und Seniorenwohnanlagen entstehen. Dafür ist es erforderlich im RPS/RegFNP 2010 die „Fläche für die Landbewirtschaftung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz“ (ca. 0,8 ha) sowie „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ und „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ (ca. 0,2 ha) in „Wohnbaufläche, geplant“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz“ (ca. 0,8 ha) zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich liegt am östlichen Rand des Stadtteiles Ginsheim. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet an Wohnbebauung, im Nordosten an Grünflächen, im Osten an landwirtschaftliche Flächen und im Süden an die L 3040.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neubau wohnvoll Village“ (Februar 2024) - Vorentwurf
- Ergebnisbericht zur Potenzialbewertung der Fläche auf Vorkommen von besonders oder streng geschützten Tierarten (Juli 2023)
- FFH-Vorprüfung für die Gebiete 6016-401 „Mainmündung und Ginsheimer Altrhein“ sowie 6016-306 „Ginsheimer Altrhein“ (November 2023)
- Hydrogeologisches Gutachten (März 2023)
- Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen und erforderlicher baulicher Schallschutzmaßnahmen (Juni 2023)
- Mobilitätskonzept und Stellplatznachweis (Februar 2023)
- Landschaftsplanerisches Gutachten Ginsheim-Gustavsburg 2003
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Stellungnahme des Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze (ASM)
- Stellungnahme des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau
- Stellungnahme des Kreisausschusses des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachgebiet Landwirtschaft
- Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege, hessenarchäologie
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
3. Änderung für die Stadt Hanau
3. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
für die Stadt Hanau, Stadtteil Südost
Gebiet: "PV-Freiflächenanlage am Rodenbacher Weg"
Anlass und Ziel der Änderung
Um eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den nördlichen Bauabschnitt notwendig. Dafür ist es erforderlich, die bisherigen Planaussagen des RPS/RegFNP 2010 wie folgt zu ändern: „Fläche für die Landbewirtschaftung“ überlagert mit „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ und „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ in „Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil – Photovoltaik – geplant“. Der südliche Bauabschnitt wird im Zuge eines privilegierten Vorhabens im Außenbereich nach § 35 BauGB realisiert.
Geltungsbereich der Änderung
Der Änderungsbereich (ca. 2,2 ha) liegt im Stadtteil Hanau Südost, südöstlich des Industriegebiets „Rodenbacher Weg“ im Außenbereich. Das Plangebiet grenzt im Norden an den Rodenbacher Weg, im Osten und Süden an einen Feldweg und im Westen an Gärten.
Beteiligungsunterlagen: Karten, Begründung, Umweltbericht
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP Nr. 50 „Photovoltaik-Freiflächenanlage am Rodenbacher Weg“ (April 2024) - Entwurf
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (November 2023)
- Biotop- und Nutzungstypenkarte (Juli 2023)
- Ausgleichsplan (November 2023)
- Flächenbilanz (November 2023)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Oktober 2023)
- Habitatpotenzialanalyse (März 2023)
- Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung für das Gebiet Nr. 5819-308 "Erlensee bei Erlensee und Bulau bei Hanau" (März 2024)
- Blendgutachten (Mai 2024)
- Ausnahmeantrag Wasserschutzgebietsverordnung mit Befreiung und 1. Änderung (2023-2024)
- Informationen des KMRD zur Kampfmittelbelastung (März 2024)
- Landschaftsplanerisches Gutachten 2002/ Landschaftsplan Hanau 2000
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbandes zum Planvorhaben
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen sowie Kampfmittel
Mögliche Beeinträchtigungen oberflächennaher Rohstoffvorkommen durch die geplanten Nutzungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie Wasserschutzgebieten - Luft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Wasser, Gas bzw. sonstige Produkte)
5. Änderung des Flächnnutzungsplans der Stadt Nidda
5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidda, Stadtteil Ober-Lais
Gebiet „Feuerwehrhaus Ober-Lais“ durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain
Anlass und Ziel der Änderung
Das bestehende Feuerwehrhaus innerhalb der Ortslage von Ober-Lais kann die notwendigen Standortkriterien für ein Feuerwehrhaus nicht mehr erfüllen. Daher hat die Stadt Nidda im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Standortalternativen prüfen lassen. Die Studie hat zum Ergebnis, dass der Standort in Ober-Lais am besten für einen Feuerwehrhaus-Neubau geeignet ist. Die Stadt Nidda stellt den dazugehörigen Bebauungsplan im Parallelverfahren auf.
Dafür ist es erforderlich, die derzeitige „Grünfläche“ (ca. 0,5 ha) in „Fläche für Gemeinbedarf – Feuerwehr“, „Fläche für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge – Ruhender Verkehr (Parkplatz)“ und in „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – Kompensationsfläche“ zu ändern.
Geltungsbereich der Änderung
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Er liegt im Süden des Stadtteils Ober-Lais und nördlich des Friedhofs bei Unter-Lais. Im Westen des Geltungsbereichs verläuft die Kreisstraße 199 (Wetteraukreis) mit separiertem Radweg und einer Baumallee, im Osten schließt der Laisbach an den Bereich an. Das Umfeld ist im Wesentlichen durch Grünland und Ackerflächen geprägt.
Beteiligungsunterlagen:
Hierzu liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Ober-Lais“ (August 2024)
- Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrhauses Ober-Lais (März 2022)
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (Februar 2023)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Juli 2024)
- FFH Vorprüfung (August 2023)
- Orientierender geotechnischer Untersuchungsbericht - Baugrunduntersuchung (Januar 2023)
- Strategische Umweltprüfung des Regionalverbands zum Planvorhaben; Konfliktanalyse für Feuerwehr
- Landschaftsplan der Stadt Nidda (Januar 2003)
- Umweltbezogene Stellungnahmen
Diese Unterlagen treffen Aussagen zu folgenden Umweltthemen:
- Mensch und Gesundheit, Bevölkerung
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Emissionen und Immissionen
Mögliche Gefährdungen der geplanten und benachbarter Nutzungen durch Unfälle und Katastrophen - Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und mit dem Biotopverbundsystem des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010
Mögliche Beeinträchtigungen von geschützten und von seltenen Arten und Biotopen durch die geplanten Nutzungen - Boden und Fläche
Mögliche Beeinträchtigungen bislang unversiegelter Böden und geologisch/paläontologisch bedeutsamer Untergründe durch Flächeninanspruchnahme und -versiegelung
Mögliche Gefährdungen der geplanten Nutzungen durch schädliche Bodenveränderungen, Bergschäden und Hangrutschungen - Wasser
Mögliche Beeinträchtigungen von Fließ- und Stillgewässern und des Grundwassers durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Überschwemmungsgebieten, potenziellen Überschwemmungsflächen sowie WasserschutzgebietenLuft und Klima
Mögliche Beeinträchtigungen der Kaltluftentstehung und von Kaltluftleitbahnen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Beeinträchtigungen der geplanten Nutzungen durch hohe Luftschadstoffbelastungen und eine hohe Wärmebelastung - Landschaft und Erholung
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Naturparken, Bann-, Schutz- und Erholungswald
Beeinträchtigungen von Natur- und sonstigem Wald, des Landschaftsbildes sowie des Erholungswertes der Landschaft durch die geplanten Nutzungen - Kultur- und Sachgüter
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit Bau- und Bodendenkmalen sowie mögliche Beeinträchtigungen von kulturhistorischen Landschaftselementen durch die geplanten Nutzungen
Mögliche Konflikte der geplanten Nutzungen mit vorhandenen Leitungstrassen (Elektrizität, Wasser, Gas bzw. sonstige Produkte)