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Typ: Dokumente Datum: 29.02.2024 Relevanz: 1,00

GEN_NIDDX_002

... des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG). BauGB - Baugesetzbuch Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder Zweck dieses Gesetztes ist es, die Aufgaben der Bauleitplanung zu regeln. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen (§ 1 BauGB). Landschaftsplan Zu den Aussagen des Landschaftsplanes wird auf Kapitel B.1.6 verwiesen. B.2.2 Umweltauswirkungen B.2.2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands Das Änderungsgebiet wird teilweise landwirtschaftlich (Weide), teilweise als Festplatz genutzt. Die Fläche ist weitgehend eben. Der bestehende Festplatz ist zum großen Teil geschottert, die restlichen Platzbereiche sind als intensiv gemähte Rasenflächen anzusprechen. Der Platz ist zu den angrenzenden Landwirtschaftsflächen mit Gehölzen eingegrünt. Auch die Weide ist am Ostrand zum Schwalheimer Weg hin teilweise mit einer Hecke abgegrenzt. Die eingezäunte Weide wies im Juli 2021 einen relativ hohen Grasbewuchs auf. Von der Änderung sind folgende Schutzgebiete betroffen: · Lage in der qualitativen Schutzzone I des Heilquellenschutzgebietes Oberhessischer Heilquellenschutzbezirk Planungsbüro Vollhardt - Am Vogelherd 51 - 35043 Marburg 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nidda, Stadtteil Ober-Widdersheim im Gebiet ,,Feuerwehrhaus Ober-Widdersheim" durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain 12 · Lage in der qualitativen Schutzzone IV des Heilquellenschutzgebietes Bad Salzhausen · Lage in der quantitativen Schutzzone D des Heilquellenschutzgebietes Bad Salzhausen · Lage im 1.000-m-Radius um das FFH-Gebiet 5520-304 ,,Basaltmagerrasen am Rand der Wetterauer Trockeninsel" Besonders geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG bzw. § 13 HAGBNatSchG) sind nicht betroffen. Folgende schutzgutbezogene Umweltfaktoren sind relevant: Boden und Fläche · Fläche besteht teilweise aus naturnahen Böden, Versiegelungsgrad ca. 30 % · Altlasten oder Altablagerungen sind im Änderungsgebiet nicht bekannt · Bodenart Braunerden und Regosole mit Rankern aus lösslehmarmen Solifluktionsdecken · geringe bis mittlere bodenfunktionale Gesamtbewertung · mittlere Lebensraumfunktion, als Feldhamsterhabitat nicht geeignet · sehr geringes Nitratrückhaltevermögen (Filter- und Pufferfunktion) · mittleres bis hohes Ertragspotenzial, Produktionsfunktion · Wasserspeichervermögen - Feldkapazität mittel (>260 - ...