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Nutzungsbedingungen des kabellosen Netzwerkzugangs zur Internetnutzung beim Regionalverband FrankfurtRheinMain

  

1. Gegenstand der Vereinbarung

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme des WLAN-Zugangsdienstes (nachfolgend „WLAN-Zugang") in den Räumlichkeiten des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt (nachfolgend „Regionalverband"). Mit der Nutzung des WLANs kommt zwischen einem Besucher der Räumlichkeiten des Regionalverbands (nachfolgend „Nutzer") und dem Regionalverband eine Vereinbarung zur Nutzung des WLAN-Zugangs (nachfolgend „Vereinbarung") zustande. Im Rahmen dieser Vereinbarung erklärt sich der Nutzer mit den hier festgelegten Bedingungen sowie den Regelungen des Regionalverbands zum Datenschutz einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall der Vereinbarung nicht widersprechen.

2. Leistungen des Regionalverbands

 

2.1. WLAN-Zugang und technische Nutzungsvoraussetzungen


Der Regionalverband gewährt dem Nutzer entsprechend der Regelungen dieser Vereinbarung im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten kostenlosen Zugang zum Internet am WLAN-Standort des Regionalverbands zum kabellosen Surfen im Internet. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen einem WLAN-Zugangspunkt des Regionalverbands und einem WLAN-fähigen Endgerät, z.B. einem Laptop oder einem Smartphone. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist unter anderem von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen WLAN Zugangspunkt abhängig. Daher kann vom Regionalverband keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder eine lückenlose Übertragung gewährleistet werden.

Für die Nutzung des WLAN Zugangs ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop oder Smartphone) mit einer WLAN fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11 a, b, g oder IEEE 802.11 n Voraussetzung. Das Endgerät muss über ein geeignetes Betriebssystem, eine Browsersoftware, die aktuelle WLAN Treiber-Software und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll verfügen. Die für die Nutzung des WLAN-Zugangs erforderlichen Endgeräte sind vom Nutzer bereitzuhalten und werden nicht vom Regionalverband gestellt.

Ein Anspruch des Nutzers auf den WLAN-Zugang besteht nicht. Der Regionalverband behält sich daher das Recht vor, die Bereitstellung des WLAN-Zugangs und/oder die Möglichkeit des Zugangs zum Internet vollständig oder teilweise, dauerhaft oder zeitweise zu unterbrechen oder zu beschränken, wenn dies aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich sein sollte (bspw. wenn Dritte durch die Bereitstellung des WLAN-Zugangs beeinträchtigt werden).

Die Nutzung des bereitgestellten WLAN-Zugangs zum Internet ist nur volljährigen Personen oder mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten gestattet.

2.2. Anmeldung und Nutzungsdauer


Auf einem Aushang in den Veranstaltungsräumen wird dem Nutzer der Name des bereitgestellten WLAN und das Zugangs- und Verschlüsselungspasswort mitgeteilt. Der Nutzer verwendet ausschließlich diese Information, um sich mit dem WLAN zu verbinden.

Die Bereitstellung und Nutzungsmöglichkeit des WLAN-Zugangs über den Regionalverband ist für den Nutzer kostenlos. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienste und Inhalte von Drittanbietern, die dann von diesen jeweils mit dem Nutzer direkt abgerechnet werden.

Die Nutzungsdauer endet mit Verlassen der Räumlichkeiten des Regionalverbands.

3. Datenschutz und Sicherheit

Der Nutzer teilt sich das WLAN-Netzwerk mit anderen, im WLAN eingebuchten Nutzern, sodass sein Endgerät für andere, eingebuchte Nutzer sichtbar werden kann. Es obliegt dem Nutzer, die Sicherheit gegen Fremdzugriffe auf das jeweilige Endgerät durch geeignete Vorkehrungen (Firewall, Virenscanner) sicherzustellen.

Die kabellose Datenübertragung über den WLAN Zugang mit dem WLAN-fähigen Endgerät erfolgt verschlüsselt. Die WLAN-Verschlüsselung verhinder tjedoch nicht die weitere Übertragung von auf dem Endgerät befindlicher Daten im Internet.

Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Datenübertragung im Internet von Dritten abgegriffen, gespeichert und ausgewertet werden kann. Für die Sicherheit der Datenverbindung über die Internetstrecken ist der Nutzer selbst verantwortlich. Für sensible Daten sollten daher Maßnahmen getroffen werden (z.B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, VPN-Verbindung zu Ihrer Gegenstelle, o.ä.), die die Einsichtnahme und Auswertung durch Dritte unterbinden.

Für eine Datensicherung ist der Nutzer selbst verantwortlich.

4. Haftungsbeschränkung des Regionalverbands

Der Regionalverband übernimmt keine Haftung für Schäden an der Hardware oder Software sowie dem Datenbestand auf dem Endgerät des Nutzers, welche durch Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen können. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem Ereignis beruhen, welches vom Regionalverband vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ebenso gilt dies nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens oder des Körpers sowie der Gesundheit des Nutzers.

Der Regionalverband übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus höherer Gewalt, nicht vorhersehbarer und/oder vorübergehender vom Regionalverband nicht zu vertretener Umstände eintreten, insbesondere aufgrund Ausfall von Kommunikationsnetzen oder behördlicher Anordnungen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Regionalverbands.

Der Regionalverband behält sich vor, aus Sicherheitsgründen oder im Falle von Inaktivität eine Trennung der Verbindung zum WLAN-Zugangspunkt vorzunehmen. Eine sofortige Wiederherstellung der getrennten Verbindung ist möglich.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

Eine missbräuchliche Benutzung des WLAN-Zugangs ist dem Nutzer untersagt. Eine missbräuchliche Nutzung ist , insbesondere

- der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming);
- der unbefugten Abruf von Informationen und Daten sowie dessen Versuch oder der Versuch zum unbefugten Eindringen in Datennetze;.
- die Übertragung von ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Viren, usw.) in automatischer, unautorisierter und versteckter Weise auf andere Rechner;.
- die urheberrechtsverletzende Datenkommunikationen z.B. durch Nutzung von Filesharing Diensten oder Streaming von Urheberrechte Dritter verletzender Bild- und Tonaufnahmen;
- die Verbreitung oder der Versuch der Verbreitung von Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten.. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Regionalverbands schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten;
- die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken

Sofern der Nutzer den WLAN-Zugang missbräuchlich benutzt, ist der Regionalverband berechtigt, den WLAN-Zugang für den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die Zugangsberechtigung sofort zu entziehen.

Die vorsätzliche Störung des WLAN-Betriebs durch unsachgemäßen Einsatz von Hard- oder Software des Nutzers ist untersagt. Sollte der Nutzer von einem unsachgemäßen Einsatz durch andere Nutzer Kenntnis erlangen, hat er dies dem Regionalverband mitzuteilen.

6. Inhalteverantwortung und Haftung

Der Nutzer ist für die Inhalte, welche über den WLAN Zugang abgerufen, bereitgestellt oder in sonstiger Weise verbreitet werden, gegenüber dem Regionalverband und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Regionalverband.

Die jeweiligen Verbindungsdaten (IP-Adresse, MAC-Adresse, Zeiten etc.) können vom Regionalverband gespeichert und verarbeitet werden, sofern dies zur Leistungs-, Fehler-, oder Missbrauchsanalyse notwendig ist. Der Regionalverband weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die Daten im Falle von Ermittlungsverfahren auch an Strafverfolgungsbehörden weitergereicht werden können.

Der Nutzer haftet dem Regionalverband auf alle Schäden, die aus einer schuldhaften Pflichtverletzung der Vereinbarung resultieren.

Darüber hinaus hat der Nutzer den Regionalverband von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung des WLAN Zugangs und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit Billigung des Nutzers erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, welche aus der Nutzung des WLAN Zugangs durch den Nutzer herrühren. Der Nutzer unterrichtet den Regionalverband unverzüglich von einer jeden Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung des WLAN-Zugangs des Regionalverbands.

7. Sonstiges

Für Streitigkeiten um oder aus dieser Vereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Nutzer verpflichtet sich, die Bedingungen dieser Vereinbarung in regelmäßigen und zumutbaren Abständen auf Änderungen oder Ergänzungen inhaltlicher Art zu überprüfen. Diese werden ihm durch ein Pop-up bei Zugang in das WLAN und auf der Homepage des Regionalverbands unter www.region-frankfurt.de sowie gegebenenfalls durch Auslage in den Räumlichkeiten des Regionalverbands bekanntgegeben. Mit der Inanspruchnahme des WLAN-Zugangs erklärt sich der Nutzer mit der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung der Vereinbarung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Regionalverbands einverstanden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.