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Datum: 01.02.2024

"Nur ein Sturm im Wasserglas"

Seit wenigen Wochen liegt der erste Verwaltungsentwurf des neuen Regionalen Flächennutzungsplanes für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain vor. Dieser bildet mit dem Regionalplan Südhessen ein gemeinsames - in der Bundesrepublik einzigartiges - Planwerk.

Grundlage für den Entwurf waren zum einen Gespräche mit den 80 Städten und Gemeinden im Verbandsgebiet und zum anderen das Regionale Entwicklungskonzept Südhessen von Speer und Partner, das aktualisierte Plankonzept der Regionalversammlung Südhessen, das Eckpunktepapier des Regierungspräsidiums Darmstadt, die durch sieben Beschlüsse der Regionalversammlung sowie 11 Beschlüsse der Verbandskammer demokratisch legitimiert wurden. „Damit liegt dem Entwurf eine breit gefächerte Basis zugrunde“, so Verbandsdirektor Thomas Horn. „Diese Vorgaben der Politik haben beide Verwaltungen in Darmstadt und Frankfurt konsequent umgesetzt.“

Für die anstehenden politischen Beratungen in den regionalen Gremien wurde nach sieben Jahren Ende 2023 ein erster Verwaltungsentwurf bereitgestellt. Das Ergebnis kann schon aus der Natur der Sache nicht in Gänze den kommunalen Erwartungen entsprechen. „Die Umsetzung einer Vielzahl politischer Vorgaben und zu einem großen Teil erst nach den Gesprächen mit den Kommunen in Kraft getretener gesetzlicher Restriktionen hat zu einem Planentwurf geführt, der „naturgegeben“ auf Widerstand bei den Bürgermeistern stoßen muss“, so Direktor Horn. Denn deren Aufgabe sei es, die Flächen für die zukünftige Entwicklung ihrer Stadt oder Gemeinde zu sichern. Jetzt gilt es die „regionalen Vorgaben“ mit den „kommunalen Interessen“ in Einklang zu bringen. „Allerdings wird es – aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben – nicht möglich sein, allen Wünschen und Erwartungen der Kommunen zu entsprechen“, so Horn weiter.

Mit anderen Worten: „Die heutigen Hürden sind ein Vielfaches höher als noch beim aktuellen Plan von 2010“. „Dass sich Bürgermeister für weitere Entwicklungsflächen in ihrer Stadt einsetzen“, so Horn weiter, „ist nachvollziehbar.“

Im gültigen Plan sind aber noch genügend Flächen für die weitere Wohn- und Gewerbeentwicklung vorhanden. Von 2.300 Hektar Wohnbaufläche sind aktuell im Ballungsraum noch rund 1.700 Hektar vorhanden. Von 2.100 Hektar Gewerbeflächen stehen hierfür im nach wie vor aktuellen Plan rund 1.500 Hektar weiterhin zur Verfügung.

Die aktuelle Kritik aus Hanau basiert im Kern auf dem Wegfall von aus örtlicher Sicht notwendigen Flächen für die künftige Entwicklung der Stadt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und basieren auf den Vorgaben der Regionalplanung, die bei der Flächenausweisung zu beachten sind. So bestehen bei den „gestrichenen Flächen“ in Hanau sogenannte „Restriktionen“ wie „Regionale Grünzüge“, „Landschaftsschutzgebiete“, „Vorranggebiete mit besonderer Klimafunktion“. Diese Ziele der Raumordnung mussten bei der Planerstellung vom Regionalverband beachtet werden, zumal sich die Verbandskammer diesen mit eigenen Beschlüssen angeschlossen hat.

Selbstverständlich werden wir die Ergebnisse in erneuten Kommunalgesprächen reflektieren. Wir werden den Städten und Gemeinden die „vorläufigen Ergebnisse“ darlegen und sie auch darüber informieren, weshalb es zu dieser Entscheidung kam. Auch wir beim Regionalverband haben eine kommunale DNA und werden uns – im Rahmen unserer Möglichkeiten – für deren Interessen einsetzen. Änderungen, die sich aufgrund der dynamischen Weiterentwicklung der Region ergeben haben, werden entsprechend angepasst.

Erst danach wird es eine Vorlage für den Regionalvorstand und die Verbandskammer geben. Bis der neue Regionale Flächennutzungsplan nach zwei weiteren umfangreichen Beteiligungsverfahren in einigen Jahren Rechtskraft erhält, gilt der gegenwärtige Plan weiter und kann jederzeit über Flächennutzungsplan-Änderungen oder auch Zielabweichungen geändert werden. „Wir erleben deshalb aktuell lediglich einen Sturm im Wasserglas“, so Direktor Horn abschließend.


 

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