Niddatal: Geplantes Wohngebiet in Kaichen und Flächenausgleich in Bönstadt Süd
Darüber hinaus ist im Süden des Ortsteils Bönstadt im Rahmen des Flächenausgleichs die Rücknahme von zwei bisher als „Wohnbaufläche, geplant“ dargestellten Flächen vorgesehen (Gebiet B, Flächen 1 und 2). Fläche 1 grenzt im Norden an die Rückseite der Bebauung entlang der Kurt-Schumacher-Straße und im Osten direkt an die Kaicher Straße. Im Süden schließen sich Acker- und Streuobstflächen und ein Aussiedlerhof, im Westen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Fläche 2 grenzt im Westen an die Rückseite der Bebauung entlang der Johann-Schmidt-Straße. Im Norden folgt die Grenze der Straße Schießrain und weiter in einer gedachten Verlängerung dieser Straße. Die dort benachbarten Flächen werden gärtnerisch genutzt.
Entsprechend den jetzigen Planungsabsichten werden die bisherigen Planaussagen im RPS/RegFNP 2010 wie folgt geändert: Gebiet A: „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche, geplant“ (ca. 3,1 ha), Gebiet B: „Wohnbaufläche, geplant“ (Fläche 1 ca. 2,2 ha, Fläche 2 ca. 1,8 ha) in „Fläche für die Landbewirtschaftung“ (ca. 4 ha).
Bürgerinnen und Bürger können sich zu dem Vorhaben in der Zeit von Dienstag, 16. August 2022, bis einschließlich Freitag, 16. September 2022, äußern. Die Planunterlagen sind in dieser Zeit im Internet unter www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren einsehbar, auch ein Beteiligungsformular steht zur Verfügung.
Zusätzlich können die Unterlagen auch in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, Frankfurt (Nähe Hauptbahnhof), eingesehen werden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr.
Außerdem sind die Unterlagen zu den Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.
Um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen während der aktuellen Covid-19-Pandemie sicherstellen zu können, ist für die Einsichtnahme eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541 erforderlich.