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Pressemitteilungen

  

Datum: 20.12.2022

Offenlage: Ansiedlung eines neuen Rechenzentrums im Schönecker Ortsteil Kilianstädten

Änderung am Regionalen Flächennutzungsplan online und im Haus der Region einsehbar

Die Gemeinde Schöneck beabsichtigt die Ansiedlung eines Rechenzentrums im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten. Der Großteil der notwendigen Fläche ist bereits im Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 als „Gewerbliche Baufläche, geplant“ dargestellt.

Durch die Modulbauweise der Rechenzentren wird jedoch mehr Fläche benötigt, weshalb eine Erweiterung des geplanten Gewerbegebietes nach Norden und Osten vorgesehen ist. Für den erforderlichen Flächenausgleich wird zudem am südlichen Ortsrand Wohnbaufläche zurückgewidmet. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Verfahren (Parallelverfahren; Bebauungsplan „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“).

Das Änderungsgebiet A liegt im Nordosten des Ortsteils Kilianstädten und umfasst eine Fläche von ca. 4,8 ha. Nördlich und östlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, nördlich verläuft zudem die Regionalparkroute „Hohe Straße“. Südlich wird der Änderungsbereich durch die geplante gewerbliche Baufläche begrenzt, die ebenfalls für die Errichtung des Rechenzentrums benötigt wird. Westlich begrenzt die Landstraße L 3009 den Änderungsbereich.

Das Änderungsgebiet B liegt am südlichen Ortsrand von Kilianstädten. Die Flächen 1 und 2 werden im Norden von vorhandener Wohnbebauung begrenzt, nach Westen, Süden und Osten schließt freie Landschaft an.

Der Entwurf zum Verfahren wird mit Begründung und den nach Einschätzung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Privatpersonen, Interessensgemeinschaften und Bürgerinitiativen in der Zeit vom 04. Januar 2023 bis einschließlich 03. Februar 2023 auf der Internetseite Regionalverbandes FrankfurtRheinMain unter dem Link http://www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Unter diesem Link ist auch der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung abrufbar.

Zusätzlich werden gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG die genannten Entwürfe und Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main, während der allgemeinen Dienststunden montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Wir bitten für die Einsichtnahme um eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 069-2577-1541.

Die zum Zeitpunkt des Besuchs allgemein geltenden Corona-Schutzvorschriften und deren Umsetzung durch den Regionalverband sind zu beachten. In diesem Zusammenhang kann es kurzfristig auch zu Änderungen der oben genannten Öffnungszeiten kommen.

Außerdem sind die Unterlagen zu den Änderungsverfahren auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich (auch elektronisch an: beteiligung@region-frankfurt.de oder über das Online-Formular auf unseren Beteiligungsseiten www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren) an den Regionalverband FrankfurtRheinMain, Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main oder per Telefax an die Fax-Nr. 069-2577-1547, gerichtet werden.

Weiterhin besteht nach telefonischer Terminanmeldung (unter 069-2577-1541) die Möglichkeit, eine Stellungnahme mündlich zur Niederschrift abzugeben.


 

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