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Datum: 17.04.2020

Verbandsdirektor Thomas Horn: »Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen«

Haupt- und Finanzausschuss des Regionalverbandes leitet die erste Änderung des Teilplans Erneuerbare Energien im Umlaufverfahren ein

„Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.“ Mit diesen Worten hat Verbandsdirektor Thomas Horn (CDU) begründet, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain die Einleitung der 1. Änderung des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) im Umlaufverfahren anstelle der Verbandskammer beschlossen hat. Der Verbandsdirektor dankte den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses, dass sie damit die Voraussetzung dafür geschaffen haben, dass die Verbandskammer des Regionalverbandes und die Regionalversammlung Südhessen noch in der laufenden Wahlperiode abschließend festlegen können, wo in Südhessen Windkraftanlagen entstehen dürfen und wo nicht.

Die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und die Regionalversammlung Südhessen hatten sich bei ihren Beschlussfassungen im Juni 2019 auf ein Verfahren für den „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ (TPEE) verständigt. Danach sollten alle Änderungen der Vorranggebiete und Ausschlussbereiche gegenüber dem Entwurf des TPEE als (vorläufig) unbeplante Flächen (sogenannte „Weißflächen“) gekennzeichnet werden. Diese Gebietskulisse wurde der Hessischen Landesregierung im September 2019 zur Genehmigung vorgelegt. In 12 Ordnern wurde belegt, wie insgesamt 25.000 (!) Stellungnahmen der Bürger und Behörden bearbeitet worden waren.

Am 10. Februar 2020 hat die hessische Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung diesen vorgelegten Plan genehmigt. Mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger ist der Teilplan Erneuerbare Energien für das Land Hessen seit 30. März 2020 wirksam geworden.

Dieser Plan legt unter anderem fest, wo künftig noch Windkraftanlagen errichtet werden können („Vorranggebiete“) und wo keine Windkraftanlagen mehr errichtet werden dürfen („Ausschlussraum“). Das Planwerk setzt sich aus den Plankarten für die Region Südhessen und den Regionalverband FrankfurtRheinMain, dem Textteil und den beiden Umweltberichten zusammen.

Insgesamt wurden 121 Flächen bestimmt, die rund 1,4 Prozent der Fläche Südhessens entsprechen. Damit ist auf 98,6 Prozent der Fläche Südhessens künftig der Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen. In Südhessen verbleiben 7.790 Hektar Windvorranggebiete, davon im Gebiet des Regionalverbandes rund 590 Hektar. Das entspricht einer Fläche von insgesamt rund 11.000 Fußballplätzen.

Gegenstand des nunmehr 1. Änderungsverfahrens sind ausschließlich die jetzt im geltenden TPEE enthaltenen unbeplanten Flächen. Bei diesen „Weißflächen“ handelt es sich um jene Flächen, die gegenüber der Offenlegung geändert wurden. Diese müssen nunmehr in der veränderten Form - die von den Gremien des Regionalverbandes und der Regionalversammlung bereits im vergangenen Jahr eingehend beraten wurden - erneut offengelegt werden. Nach Abschluss des 1. Änderungsverfahrens werden diese Flächen dann entweder zum Windvorranggebiet oder zum Ausschlussraum für die Windenergie gehören.

Von 100 Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie in Südhessen, die entweder vergrößert oder verkleinert wurden, ganz entfallen oder auch neu hinzugekommen sind, befinden sich nur 17 im Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain. In Flächengrößen bedeutet dies: Von 850 Hektar im wirksamen TPEE dargestellten unbeplanten Flächen („Weißflächen“) sollen 790 Hektar künftig dem Ausschlussraum zugeordnet werden und damit nicht mehr für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. In den meisten Fällen (10 Gebiete) sind es artenschutzrechtliche Gründe, die gegen eine Ausweisung als Windvorranggebiet sprechen. Beispielsweise liegen Brutplätze des Rotmilans zu nah an den geplanten Windkraftanlagen. In anderen Fällen sind es denkmalschutzrechtliche/kulturlandschaftliche Aspekte. Zudem gibt es auf dem Feldberg die Besonderheit einer Erdbebenmessstation, die zum Netz der weltweiten Beobachtungsstationen gehört und einen Zehn-Kilometer-Schutzabstand wegen der seismologischen Messungen benötigt.   

Nachstehend die Übersicht der 17 Änderungsbereiche im Gebiet des Regionalverbandes, die in der beigefügten Karte flächenmäßig dargestellt sind:

Windvorranggebiet (WVG)    Gemeinde    Geplante Änderung    Grund
3003    Hofheim, Eppstein    Streichung der Weißfläche (nördliche Teilfläche) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Denkmalpflege
3004    Hofheim    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Wohnen im Außenbereich
3005    Hofheim    Streichung der Weißflächen (randliche Teilflächen im Norden und Süden) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Wohnen im Außenbereich/Naturschutz
5301    Ronneburg, Hammersbach, Neuberg    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz
5302    Ronneburg    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz
5401    Bad Homburg v.d.H.    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum, komplett    Erdbebenmessstation Feldberg
5701    Friedrichsdorf    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraumkomplett    Denkmalpflege/Kulturlandschaft
6401    Florstadt    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz
6402    Florstadt    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz
6403    Florstadt    Neuaufnahme der Weißfläche als WVG 6403 mit der Nutzung “Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie”    Wiederaufnahme wegen Streichung 6401/6402, Aufhebung der Umfassungswirkung
6701    Rosbach v.d.H.    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz
6802    Weilrod    Streichung der Weißfläche (östliche Teilfläche) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz
9500    Grävenwiesbach    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Topographie/Erschließung
9700    Butzbach    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz
9902    Grävenwiesbach    Streichung der Weißfläche (südwestliche Teilflächen) und Zuordnung zum Ausschlussraum
Aufnahme der Weißfläche im Südosten als Erweiterung des WVG 9902 mit der Nutzung “Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie mit Ausschlusswirkung”    Artenschutz
10501    Wölfersheim    Streichung der Weißfläche (komplettes WVG) und Zuordnung zum Ausschlussraum    Artenschutz/Denkmal-pflege
10502    Wölfersheim, Bad Nauheim    Streichung der südlichen Weißfläche und Zuordnung zum Ausschlussraum, Aufnahme der nördlichen Weißfläche als Erweiterung des WVG 10502 mit der Nutzung “Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie”    Artenschutz

Der Regionalvorstand hat in seiner Sitzung am 5. März dieser 1. Planänderung zugestimmt. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die Sitzungen des Planungsausschusses am 26. März, die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. März sowie die für den 1. April 2020 geplante Sitzung der Verbandskammer abgesagt werden, sodass die Vorlage des Regionalvorstandes dort nicht beschlossen werden konnte.

Am 23. März hat der Hessische Landtag das „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit“ beschlossen, das mit der Veröffentlichung am 27. März 2020 in Kraft getreten ist. In dringenden Angelegenheiten und wenn Gründe des öffentlichen Wohls keinen Aufschub dulden, kann der Finanzausschuss in nicht öffentlicher Sitzung tagen. Zudem kann auch die Entscheidung im Umlaufverfahren getroffen werden. Die für den Regionalverband zuständige Kommunalaufsicht beim Hessischen Innenministerium hat die entsprechende Anwendung des neuen § 51a Hessische Gemeindeordnung mit Verfügung am 26. März auch für den Regionalverband bestätigt (§§ 21 MetropolG, 7 Abs. 2 KGG).

„Wegen der bestehenden Dringlichkeit wurde dieser verfahrensrechtlich mögliche Weg eines Umlaufbeschlusses durch den Haupt- und Finanzausschuss anstelle einer Entscheidung durch die Verbandskammer gewählt“, erklärte der Verbandsdirektor in seiner Presseerklärung. Damit bleibe der Regionalverband auch in Zeiten der Corona-Pandemie bei wichtigen Vorhaben, die keinen Aufschub dulden, handlungsfähig. Bei einer späteren Einleitung dieses 1. Änderungsverfahrens in einer nächsten Sitzung der Verbandskammer, deren Termin aktuell nicht absehbar ist, sei eine Verabschiedung des Teilplans Erneuerbare Energien bis Ende der Wahlzeit der Verbandskammer im Herbst 2021 nicht mehr möglich. Zudem sei die Regionalversammlung Südhessen vom Regionalverband abhängig. Der Regionalverband müsse ein zweistufiges Verfahren durchführen (zunächst (die jetzt beschlossene frühzeitige Beteiligung, dann erst die Offenlage), während die Regionalversammlung gleich in die Offenlegung gehen könne, allerdings erst, nachdem der Regionalverband seinen ersten Schritt abgeschlossen hat. „Daher war diese Eilentscheidung im Interesse von Südhessen insgesamt geboten“, betonte Horn.

Der Umlaufbeschluss hat folgendes Ergebnis erbracht: Bei den Windvorranggebieten (WVG) 6403 Florstadt, WVG 10501 und 10502 Wölfersheim hat die Unabhängige Gruppe dagegen gestimmt. Der Offenlage aller anderen Flächenänderungen wurde von den Gruppen von SPD, CDU, Grün+ und Unabhängigen im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zugestimmt.

Das Verfahren für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem BauGB findet in der Zeit vom 2. Mai bis 12. Juni 2020 statt. Die Verfahrensunterlagen können ab 02. Mai 2020 auf der Homepage: www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien eingesehen werden. Zudem besteht während der aktuellen Dienstzeiten die Möglichkeit der persönlichen Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes. Um sicherzustellen, dass die Einsichtnahme der Planunterlagen unter den zu beachtenden Hygienevorschriften möglich ist, wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten (Tel. 069-2577-1594 oder -1555 oder Anfragen per E-Mail an beteiligung@region-frankfurt.de).


Rückfragen der Presse sind unmittelbar bei Verbandsdirektor Thomas Horn möglich:
E-Mail: horn@region-frankfurt.de oder Tel. 069-2577-1901

 

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